Frage an Heinz Michael Gahler von Manfred S. bezüglich Recht
Menschenrechtsverstöße werden häufig durch Institutionen und/oder Justizorgane begangen.
Sie greifen i.d.R. schwerwiegend in die Lebensgestaltung von Menschen ein und Vereiteln oder erschweren oftmals eine regelmäßige Nutzung des Rechtsweges.
Zudem ist eine Anrufung des EUGhMR jedenfalls erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsmittel und Beschwerdewege möglich.
Welche Möglichkeiten haben unter diesen Umständen Betroffene, wenigstens die grundlegend benötigten existenziellen Bedürfnisse (z.B. Nahrung und Unterkunft) sicherzustellen, ohne auf weitere Menschenrechte verzichten zu müssen?
Diese Frage ist nicht als Frage um Rechtsberatung gestellt.
Sehr geehrter Herr Standop,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Möglichkeit beantworte ich gerne Zuschriften, die mich aus meinem hessischen Betreuungsbereich oder von interessierten Bürgern erreichen. Daher bitte ich, diese direkt per E-Mail an mich zu senden ( michael.gahler@europarl.europa.eu ).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gahler