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Heinz Michael Gahler
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Frage von Franz S. •

Frage an Heinz Michael Gahler von Franz S. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Gahler,
ich frage Sie in Ihrer Funktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte:

1. Wieso sieht die EU quasi tatenlos zu, wie viele Hunderte von EU-Bürgern vom Staat Argentinien trotz rechtskräftiger Gerichtsurteile(z.B. OLG 8 U 137/08 vom 15.9.08) defacto unrechtmäßig enteignet werden? (Der Rückzahlungsanspruch ihrer Argentinienanleihengelder wurde bestätigt und ist sogar vom BVerfG abgesichert, aber Argentinien zahlt nicht)
2. Die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen Fr. Ferrero Waldner wurde am 30.3.08 ausführlich über vorgenannten Sachverhalt informiert. Die einzige Antwort vom 2.9.08 ging weder auf das Kernproblem ein, dass Argentinien gültige Rechtssprechungen nicht erfüllt, noch wurde unsere Frage beantwortet, ob man sich intensiv für die Einhaltung von Rechtssprechungen einsetzen wird. Nachfragen wurden trotz 2-maliger Erinnerungen einfach nicht mehr beantwortet. Sieht so der in den EU-Werbeprospekten groß angepriesene Schutz der EU-Bürger vor Kriminalität aus?
3. Laut EU-Pressemitteilung (Juli 08) fordert die EU baldige Neuwahlen in Simbabwe und akzeptiert nur eine Regierung der nationalen Einheit. Dass die EU die Einhaltung von Gerichtsurteilen durch Argentinien zugunsten ihrer eigenen Bürger fordert und man deren defacto Enteignung nicht akzeptiert, war jedoch nie zu lesen. Sind der EU die Simbabwewahlen wichtiger als die Enteignung der eigenen Bürgern?
4. Die EU verhandelt trotz allem mit Argentinien weiter über die geplante MERCOSUR-Freihandelszone. Wie kann man ohne rechtsstaatliches Verhalten weiterverhandeln? Darf sich Argentinien aussuchen welche Gerichtsurteile es befolgt und welche nicht?
5. Wo bleiben die Menschenrechte der unrechtmäßig enteigneten Urteilsinhaber?
6. Wann wird die EU endlich ihren Argentinienkurs ändern und werden Sie sich für die Rechte der enteigneten EU-Bürger einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Franz Sumbauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sumbauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Möglichkeit beantworte ich gerne Zuschriften, die mich aus meinem hessischen Betreuungsbereich oder von interessierten Bürgern erreichen. Daher bitte ich, diese direkt per E-Mail an mich zu senden ( michael.gahler@europarl.europa.eu ).

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gahler

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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