Heinz Bauer
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Frage von Melanie H. •

Frage an Heinz Bauer von Melanie H. bezüglich Familie

Positionierung der NRW Parteien zum Thema Hund vor den Neuwahlen in NRW 05/2012
Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Parteien,

die Neuwahlen in NRW stehen vor der Tür und die Hundehalter NRWs fragen sich, wie sich die Parteien nach den Wahlen beim Thema Hundehaltung in NRW positionieren werden. Es herrscht weiterhin Unsicherheit vor dem Hintergrund des bestehenden LHundG NRW, bzw. den von Bundesland zu Bundesland variierenden Regelungen. Insbesondere Halter von Anlagehunden leiden teilweise unter den willkürlichen Regelungen, die bisher weder einer sachlichen noch fachlichen Betrachtung standhalten konnten. Deutschlands komplette Hundekompetenz spricht sich gegen Regelungen nach Rassen aus, aber die Politik halt eisern an den Schnellschüssen fest und suggeriert den weniger Interessierten eine Sicherheit vor Beissunfällen, die leider real nicht existent ist, (Spätestens wenn entsprechende Individuen sich bei der Rassewahl einfach neu orientieren).

Neben dieser Regelungen im Bereich Haltung, interessiert ferner die Zukunft der Besteuerung der Hundehaltung. Auch hier sind Hundehalter oft der Willkür der Kommunen und Städte ausgeliefert. Betroffen sind hier ebenfalls hauptsächlich die Halter von Listen/Anlagehunden, da die entsprechenden Erhebungsstellen sich nicht selten an den gelisteten Rassen orientieren.

Ich persönliche sehe den Gleichbehandlungsgrundsatz stark unterwandert und ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Position Ihrer Partei in Schriftform zu kommen lassen würden. Vielleicht beeinflusst das ja meine Entscheidung, bzw. die weiterer Hundehalter:

Denn gerne würde ichIhre Antwort den Hundehaltern über das Medium Internet (Hundeforen, Facebook, etc.) zur Einsicht und Kenntnisnahme zur Verfügung stellen. Sollten Ihrerseits keine Einwände formuliert werden, gehe ich davon aus, dass Sie mit meinem Vorhaben einverstanden sind und dies legitimieren.

Ich danke Ihnen schon vorab für die Mühen.
Melanie Holtkamp

Antwort von
DIE LINKE

In der leider abgebrochenen Legislaturperiode wurdenvon der Linken im Landtag NRW die ersten Vorbereitungen getroffen für einFachgespräch zum Landeshundegesetz NRW (LHG NRW) in der Fraktion mit Experten, mit dem Ziel eines neuen Gesetzes ohne Rasselisten.
Wir werden daran nahtlos ansetzen in der neuenLegislaturperiode.

Was muss sich ändern:
1) Aus dem Landeshundegesetzt muss ein Hundehaltergesetz werden. Jeder Hundehalter sollte Minimalkenntnisse über Hunde nachweisen können, und zwar vor der Anschaffung eines Hundes. Und zwar unabhängig von der Rasse des Hundes. So eine Art Hundeführerschein. Dadurch könnten z.B. die teilweise dramatischen Zwischenfälle mit Hunden in den Familien beendet werden,denn über 80% der Zwischenfälle finden in den Familien statt.

2) Die Kategorisierung in gefährliche Hunde (Rasselisten) muss fallen, denn alle Wissenschaftler, Praktiker u.v.a. bestätigen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festzumachen ist, sondern an der Haltung.

3) Eine derartige Gesetzesänderung hätte auch zur Folge,dass die Kommunen keine so genannte Kampfhundsteuer erheben können, die weit über dem normalen Hundesteuersatz liegt. Die Frage der Abschaffung der Hundesteuer muss auf Landesebene auch diskutiert werden, aber hier ist jede Kommune autark und kann die Abschaffung, die Höhe u.s.w. selber bestimmen. Wünschenswert wäre eine Abschaffung, denn diese Steuer, die einmal als Luxussteuer geschaffen wurde, hat heute ihre Berechtigung verloren und in vielen Kommunen ist die Eintreibung der Hundesteuer ein größerer Kostenfaktor als was die Steuer einbringt, so zumindest der Bund der Steuerzahler.

4) Andere flankierende Gesetze, die meiner Meinung nach notwendig wären: Der Beruf des Hundetrainers muss ein anerkannter Lernberuf werden. Es kann nicht sein, dass jeder, der meint mit Hunden gut auszukommen,sich Hundetrainer nennen kann. Dies ist unverantwortlich. Des weiteren muss der illegale Welpenhandel massiver als bisher unterbunden werden. Wer Hunde abgibt (z.B. Tierheime, Züchter) muss verpflichtet werden, rassespezifische Eigenschaften dem zukünftigen Halter zu sagen (z.B. dass ein Border Collie ein Arbeitshund ist und ohne Arbeit austicken kann, dass der Rhodesian Ridgeback kein idealer Familienhund ist u.v.a.m.).

Nur mit all diesen Maßnahmen kann das betrieben werden, was bisher immer im Vordergrund stand (zumindestens theoretisch), der Schutz von Menschen vor gefährlichen Hunden. Und nicht zu übersehen ist, dass diese Maßnahmen auch dem Tierschutz dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Bauer
DIE LINKE
Direktkandidat WK 82 Steinfurt II