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Heinrich Langhein
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Frage von Klaus K. •

Frage an Heinrich Langhein von Klaus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. A. W. Heinrich Langhein,

mit Interesse und Besorgnis habe ich die bisherige Berichterstattung über Ihr Verhalten im Rahmen des Prozesses wegen Veruntreuung gegen Ihren Bruder, Herrn Dr. Kai Langhein, verfolgt, der im letzten Monat dem Vernehmen nach mit einem Schuldspruch beendet wurde.

Ich bitte Sie um Stellungnahme zu Ihrem Verhalten, aufgrund dessen Sie nach Lage der Berichterstattung im HA (und nur auf diese kann ich mich bislang stützen) zur Aufgabe Ihrer Ämter als Vorsitzender zweier Ausschüsse der Bürgerschaft bewegt wurden.

Die Diskrepanz zwischen Ihren (bisherigen) Aufgaben im Rahmen Ihrer Abgeordnetentätigkeit und dem berichteten Verhalten erscheint monströs; vielleicht nehmen Sie diesen Umstand als Anlass, auf diese Frage zu antworten.

Mit freundlichem Gruß,
K. Klausen

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Antwort von
CDU

Zu Fragen meiner anwaltlichen Tätigkeit nehme ich aus berufsrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Stellung. Fragen zu meiner politischen Tätigkeit richten Sie bitte direkt an meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Rechtsanwalt Roger Zörb, unter der Rufnummer meines Abgeordnetenbüros 0 40 / 41 49 89 44. Darüber hinaus beantworte ich Bürgerfragen auch gerne persönlich im Rahmen meiner regelmäßigen Bürgersprechstunden.