Frage an Heinrich Langhein von Matthias L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Langhein,
als Mitglied des Hamburger Fürsorgevereins für Strafgefangene möchte ich zu dem Hamburgischem Strafvollzugsgesetz eine Anfrage stellen:
Es geht mir um das Recht auf eine gute Bücherei für die Bildung der Gefangenen. Bekanntlich ist die Vorbildung von Gefangenen schlecht. Viele kommen aus benachteiligten Gesellschaftsstrukturen.
In der Gesetzesvorlage (Druchsache 18/6490) finde ich zum Thema Bildung die B ü c h e r e i nur den § 53 Abs.1.
Hier finde ich lapidar "die Nutzung einer Bücherei soll ermöglicht werden"
Das ist mir zu unverbindlich!
Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Langhein, ob es möglich ist für die Bildung ein eindeutiges Recht auf eine vorhandene Bücherei zu vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer
Offenbar gibt es in diesem Forum Irritationen über meinen Politik-Stil. Ich bin gerne bereit, alle Bürgerfragen im Rahmen meiner (auch außerhalb des Wahlkampfes) regelmäßigen Bürgersprechstunden in meinem Abgeordnetenbüro in der Bogenstraße oder telephonisch persönlich zu beantworten. Darüberhinaus stehe ich bis zur Wahl am 24. Februar 2008 allen Bürgerinnen und Bürgern an den Info-Tischen meiner Partei im Wahlkreis 5 (jeweils Donnerstag, Freitag und Sonnabend) zur Verfügung. Ich lehne es allerdings ab, mich über Internet-Seiten auf rein virtueller Ebene mit weitgehend anonymen Personen auszutauschen, die den persönlichen Kontakt offenbar meiden. (Nicht nur) Politik lebt meiner Ansicht nach insbesondere von direkten Begegnungen und Kontakten. Ich bitte darum, meine Einstellung zu respektieren und von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, mich persönlich anzusprechen.
Dr. A. W. Heinrich Langhein, MdHB