Frage an Heinrich Langhein von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Langhein,
am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.
Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.
Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.
Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?
Bedenken Sie:
Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
- Sie sollen das ganze Volk vertreten!
Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.
Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.
Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.
Vertreten Sie das Volk!
Mit freundlichen Grüßen
gez. - Ronald Saß -
Offenbar gibt es in diesem Forum Irritationen über meinen Politik-Stil. Ich bin gerne bereit, alle Bürgerfragen im Rahmen meiner (auch außerhalb des Wahlkampfes) regelmäßigen Bürgersprechstunden in meinem Abgeordnetenbüro in der Bogenstraße oder telephonisch persönlich zu beantworten. Darüberhinaus stehe ich bis zur Wahl am 24. Februar 2008 allen Bürgerinnen und Bürgern an den Info-Tischen meiner Partei im Wahlkreis 5 (jeweils Donnerstag, Freitag und Sonnabend) zur Verfügung. Ich lehne es allerdings ab, mich über Internet-Seiten auf rein virtueller Ebene mit weitgehend anonymen Personen auszutauschen, die den persönlichen Kontakt offenbar meiden. (Nicht nur) Politik lebt meiner Ansicht nach insbesondere von direkten Begegnungen und Kontakten. Ich bitte darum, meine Einstellung zu respektieren und von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, mich persönlich anzusprechen.
Dr. A. W. Heinrich Langhein, MdHB