Frage an Heinrich Langhein von Irene K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Langhein,
warum haben Sie persönlich in der Rechtsausschusssitzung am 23. Aug. 2005 gegen eine Expertenanhörung gestimmt?
Das bisherige Spielgerätesteuergesetz ist wie Sie wissen, vom Finanzgericht Hamburg dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, da das Finanzgericht das Gesetz für verfassungswidrig hält. Warum gehen Sie das Risiko ein, dass es erneut zu einer Prozessflut kommt und auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Irene Kizina
Offenbar gibt es in diesem Forum Irritationen über meinen Politik-Stil. Ich bin gerne bereit, alle Bürgerfragen im Rahmen meiner (auch außerhalb des Wahlkampfes) regelmäßigen Bürgersprechstunden in meinem Abgeordnetenbüro in der Bogenstraße oder telephonisch persönlich zu beantworten. Darüberhinaus stehe ich bis zur Wahl am 24. Februar 2008 allen Bürgerinnen und Bürgern an den Info-Tischen meiner Partei im Wahlkreis 5 (jeweils Donnerstag, Freitag und Sonnabend) zur Verfügung. Ich lehne es allerdings ab, mich über Internet-Seiten auf rein virtueller Ebene mit weitgehend anonymen Personen auszutauschen, die den persönlichen Kontakt offenbar meiden. (Nicht nur) Politik lebt meiner Ansicht nach insbesondere von direkten Begegnungen und Kontakten. Ich bitte darum, meine Einstellung zu respektieren und von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, mich persönlich anzusprechen.
Dr. A. W. Heinrich Langhein, MdHB