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Frage von Lars L. •

Frage an Heiner Kamp von Lars L. bezüglich Finanzen

S.g.Herr Kamp,

ich habe mehrere Fragen an Sie. Ich hoffe Sie nehmen diese Ernst und beantworten diese auch konkret und direkt.

Warum treten Sie nicht offen gegen die EU Verfassung ein?

Warum fordern Sie nicht zuerst eine DEUTSCHE Verfassung nach GG Art146.

Warum lassen Sie keine Volksabstimmung in Deutschland zu. Art 20 GG sagt: Alle Macht geht vom Volke aus. (Abgeordnete haben Fraktionszwang und sind "Parteisoldaten" und nur IHrem Gewissen verantwortlich....das heißt ganz klar: Sie haben keine Verantwortung.

Warum darf das Volk nicht über seine eigene Verfassung entscheiden? Sie sind doch Demokrat. Wahlen sind in Deutschland nicht demokratisch. Wir geben die Stimme ab und die Politik macht was sie will. "Stimmabgabe" und "Wahlurne" In der Urne wird die Stimme begraben. Frau Merkel hat am 18.6.2005 dpa Meldung gesagt: Deutschland habe keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft für alle Ewigkeit.

Welchem Staat gehören wir rechtsverbindlich an und wie heißt das Subjektiv dazu? Warum haben wir "Personalausweise" und keine "Personenausweise" ? Warum steht da "deutsch" als Staatsangehörigkeit und nicht Deutscher? In jedem anderen Land dieser Erde gibt es Österreicher, Amerikaner, Franzosen, aber wir sind deutsch?

Warum sind wir immer noch FEINDSTAAT in der UN Carta - wo wir doch 25% der EU bezahlen und 10% der UN.

Stimmt es, dass die SHAEF Gesetze insbesondere der Art52 immer noch gilt?

Stimmt es, dass in den 2+4 Verträgen immer noch die Allierten die Macht über Deutschland hat ebenso im Überleitungsvertrag?

Stimmt es, dass mit der Streichung des Art23 alte Fassung am 17.07.1990 die Bundesrepublik Deutschland aufgelöst worden ist, da kein Geltungsbereich mehr vorhanden ist?

Warum stimmen Sie für den ESM. Dieses immune Finanzgremium kann jeder Zeit jede beliebige Summe von Deutschland innerhalb von sieben Tagen fordern, ohne uns zu fragen und ohne das wir uns wehren können.

Vielen Dank für Ihre kurzfristigen Antworten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Leckebusch,

vielen Dank für Ihre Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nur die aus meiner Sicht besonders wichtigen beantworten kann.

Deutschland hat mit dem Grundgesetz eine Verfassung, die für zahlreiche andere Staaten Vorbildcharakter hat. Bei seiner Einführung war zum Beispiel die Institution des Bundesverfassungsgerichts, das erst kürzlich sein 60. Jubiläum feierte, einzigartig. Gleiches gilt für die zentrale Rolle der Menschenwürde. Damit haben seine Urheber die Grundlage dafür gelegt, dass Deutschland in allen wichtigen Institutionen weltweit ein anerkannter und einflussreicher Partner ist. Wenn das deutsche Volk ein Verlangen danach hat, sich eine neue Verfassung zu geben, so besteht diese Möglichkeit selbstverständlich, siehe Artikel 146. Einen entsprechenden Willen kann ich allerdings nicht erkennen. Unser Grundgesetz wird als Verfassung weithin akzeptiert, respektiert und hat sich in mehr als sechzig Jahren Geltung als ausgezeichnete Grundlage für ein Leben in Einigkeit und Recht und Freiheit erwiesen.

Als überzeugter Europäer werde ich nicht gegen eine EU-Verfassung eintreten. Überdies stellt sich diese Frage aktuell nicht, da der Verfassungsvertrag von 2004 nicht in Kraft getreten ist. Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union einen neuen Reform- und Grundlagenvertrag, der die wesentlichen Teile des Verfassungsvertrages aufgegriffen hat.

Artikel 20 Grundgesetz formuliert, dass die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind gemäß Artikel 38 Grundgesetz "in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" gewählte "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Wie Sie an der aktuellen Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Ausweitung des Euro-Rettungsfonds EFSF sehen können, entscheiden die Abgeordneten frei und unterwerfen sich nicht einem sogenannten "Fraktionszwang".

Den ESM haben wir noch nicht im Deutschen Bundestag beraten. Dies wird voraussichtlich Ende des Jahres geschehen. Der sogenannte ESM kann der Garant für einen stabilen Euro werden. Es gilt, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Als Wirtschaftsmotor in Europa profitieren wir ganz besonders von unserer gemeinsamen Währung. Nicht zuletzt aus diesem Grund lohnt sich der Einsatz für einen stabilen europäischen Währungsraum und den Euro. Bei der Ausweitung des Euro-Rettungsfonds EFSF haben wir darauf geachtet, dass das Parlament fortan immer gefragt werden muss, wenn bei der Euro-Stabilisierung Entscheidungen getroffen werden, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung betreffen. Die FDP hat deutlich gesagt, was für uns dazu gehört: wir wollen eine Stabilitätsunion für Europa, verfassungsrechtliche Schuldenbremsen in den Mitgliedstaaten der Euro-Länder und ein Insolvenzrecht für Staaten.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Kamp