Frage an Heiner Kamp von Dr. Anke K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kamp,
die Änderung der Geschäftsordnung zum Thema "Rederecht im Deutschen Bundestag" steht an. Der direkte Antrag ist zwar aufgrund der aufbrandenden Kritik vorübergehend auf Eis gelegt worden, doch sollen die Fraktionsspitzen in dieser Woche darüber intern beraten, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen - so heißt es.
Wenn es doch zu dieser Änderung des Rederechtes kommen sollte - d.h. Parlamentarier sprechen nur noch dann, wenn das mit ihrer Fraktion abgestimmt ist und diese den Mandatsträger als sprechberechtigt beauftragt - werden Sie dieser Änderung (Einschränkung) zustimmen - oder werden Sie dafür stimmen, dass am Rederecht nicht gerüttelt wird?
Danke für Ihre Antwort.
Mit vielen Grüßen
Anke Knopp
Sehr geehrte Frau Dr. Knopp,
in Zusammenhang mit den von Ihnen angesprochenen Überlegungen, Veränderungen beim Rederecht in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorzunehmen, habe ich gleich deutlich gemacht, dass der vorgelegte Reformvorschlag nicht nur überflüssig, sondern auch grundfalsch ist. Die Neue Westfälische hat darüber am Montag berichtet.
Meine Fraktion hat heute erklärt, dass es in dieser Legislaturperiode keine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Rederecht der Abgeordneten geben wird. An zunächst angekündigten interfraktionellen Beratungen in der nächsten Woche werden wir uns deshalb nicht beteiligen.
Abweichende Meinungen haben einen festen Platz im Parlament und sind Teil unserer Debattenkultur. Daran darf sich nichts ändern und daran wird sich jetzt auch nichts ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Kamp