Frage an Heiner Kamp von Michael N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kamp,
die Medien berichten heute von Planungen der Bundesregierung, eine Positivliste für Medikamente einführen zu wollen.
In früheren Jahren hat es bereits ähnliche Bestrebungen von Regierungen verschiedener Farben gegeben. In der fortschreitenden Planung zeigte sich damals, dass Naturheilmittel und Arzneimittel der Komplementärmedizin weitgehend auf dieser Positivliste fehlten.
Meine Frage:
Werden Sie sich frühzeitig, ehe die Planungen Gesetzesform haben, dafür einsetzen, dass eine umfassende Therapiefreiheit für die Naturheilmittel und die Medikamente der Komplementärmedizin erhalten bleibt?
Sollte ich mich in technischer Hinsicht irren, so bleibt meine Kernfrage, ob Sie zu den Abgeordneten zählen, die sich bezüglich der Komplementärmedizin für eine umfassende Therapiefreiheit einsetzen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Niewind
Sehr geehrter Herr Niewind,
bitte sehen Sie mir die verzögerte Beantwortung Ihrer Frage nach.
Zur Sache: weder die Koalitionsfraktionen noch die Bundesregierung beabsichtigen die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel. Die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung in Deutschland wird durch alternative, patientenfreundliche Regelungen gewährleistet. Nach ihrer Markteinführung und einer ärztlichen Verordnung haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung unverzüglich Zugang zu neuen Medikamenten; sie müssen nicht auf eine Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit warten, wie dies bei einer Positivliste der Fall wäre.
Die FDP ist ein großer Verfechter der Naturheilkunde als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Zwischen schulmedizinischen und alternativen Heil- und Behandlungsmethoden muss es einen qualitätsorientierten Wettbewerb und in diesem Zusammenhang Chancengerechtigkeit geben. Gleichermaßen begrüßen wir die Pilotprojekte verschiedener Krankenkassen, alternative Heilmethoden zu versichern. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Versicherter. Der Erhalt der Pluralität medizinischer Schulen ist kein Selbstzweck, sondern hat handfeste Vorteile zum Wohl der Patienten. Pluralität der medizinischen Schulen sichert Wahlfreiheit und lässt in der konkreten Behandlungssituation Wahlmöglichkeiten für Ärzte und Patienten zu. Gerade das Beispiel der komplementärmedizinischen Leistungen zeigt, dass unser Gesundheitssystem noch zu starr ist und den Bedürfnissen der Menschen noch nicht ausreichend Rechnung trägt. Die FDP setzt sich daher für ein Gesundheitssystem ein, das den Versicherten größere Freiheiten lässt, auch bei der Zusammenstellung ihres Versicherungsschutzes.
Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie) dürfen nicht grundsätzlich aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden (Paragraph 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Auch für Leistungen dieser Therapierichtungen gilt wie für andere Arzneimittel, dass Qualität und Wirksamkeit dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu entsprechen haben. Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihren Versicherten auch Tarife anzubieten, die die Erstattung von Naturheilmitteln beinhalten.
Für Fragen zur Gesundheitspolitik können Sie sich auch gerne an meinen Kollegen Heinz Lanfermann, den gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Kamp