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Heiner Dunckel
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Frage von Ines L. •

Frage an Heiner Dunckel von Ines L. bezüglich Soziale Sicherung

Pflegeberufekammer:
Wir Pflegekräfte sind die größte und „ärmste“ Berufsgruppe in Schleswig Holstein. Die Politik hat durch den Verkauf der staatlichen Einrichtungen sich eines hohen Kostenfaktors entledigt und die Pflege damit privaten zum Teil sehr profitgierigen Investoren überlassen und ist für die Misere, in der wir uns befinden mit verantwortlich. Es kann nicht sein, dass der Rettungsring, den man uns jetzt in Form der Kammer zuwirft, selber finanzieren müssen.
Gibt es wirklich keine andere Lösung, als die Finanzierung dieser Kammer, als durch Zwangsbeiträge? Ein absoluter Großteil von uns ist ja auch „abhängig beschäftigt“ also nicht selbstständig. Dafür müsste eine Kammer dann auch ausgestattet sein.
Dazu hätte ich gerne Ihren Standpunkt gewusst, vielen Dank!

I. L., Fachschwester für Anästhesie, Kiel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

Vielen Dank für ihre Anfrage.

Wir haben die Pflegeberufekammer beschlossen, weil wir der Überzeugung sind, dass die beruflich Pflegenden am besten wissen, was gute Pflege wirklich ist und sie über die Inhalte ihrer Arbeit zukünftig selber bestimmen sollen. Bislang war die Pflege fremdgesteuert, wirtschaftliche Interessen spielen dabei eine große Rolle. Andere reden über die Pflege und meinen damit aber oft nur ihre eigenen Interessen.
Mit der Einrichtung der Pflegeberufekammer hat die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte erstmalig einen eigenen Ansprechpartner, der ausschließlich ihre Interessen und damit auch die Interessen der Pflegebedürftigen vertritt. Die beruflich Pflegenden können sich in Sachen Fort- und Weiterbildung auch mit dem Blick auf die kommenden Herausforderungen einer immer älteren Gesellschaft beraten lassen. Jede/r Bürger/in hat das Recht nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand versorgt zu werden. Die Kammer wird zukünftig für Fort- und Weiterbildung zuständig sein und fördert damit eine bedarfsgerechte Qualifikation. Die Berufsgruppe hat selber die Übersicht, wo Bedarfe sind, weil neue Versorgungen möglich werden und der medizinische Fortschritt sich weiterentwickelt hat. So ist die umfassende Information aller Kammermitglieder über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse im pflegerischen Bereich eine weitere Aufgabe der Kammer, die auch die Qualität der pflegerischen Versorgung fördert.
Des Weiteren wird die Kammer eine Berufsordnung ausarbeiten und mit dieser Berufsordnung regeln, was die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der beruflichen Pflege mit den ethischen Grundsätzen dazu sind. Bei unsachgemäßen Rahmenbedingungen, die von Arbeitgebern vorgegeben werden, können sich Pflegende an die Pflegeberufekammer wenden und sich auf die Berufsordnung und Berufsethik berufen, um bessere Rahmenbedingungen einzufordern.
Die Unzufriedenheit der meisten Pflegekräfte ist doch deshalb so hoch, weil die Schere zwischen den eigenen ethischen und fachlichen Ansprüchen und der Realität weit auseinanderklafft. Die bindende Funktion einer Berufsordnung, die auch die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben, wird an der Situation etwas ändern.

Eine Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir haben im Gesundheitsbereich z.B. die Ärztekammer, die Apothekerkammer und einige mehr, die inhaltliche Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten vorgeben und sich für die Belange ihrer Berufsgruppe stark machen. Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer.

Die Pflegeberufekammer ist für alle in der Berufsgruppen der Pflege und für alle Mitglieder da. Die Kammer ist in allen pflegerischen Belangen somit erstmalig fester Ansprechpartner für die Politik, aber auch für Verwaltung, Krankenkassen, Einrichtungen und Verbände, denn nur sie vertritt die Interessen der beruflich Pflegenden, auch in der Gesellschaft. Es geht darum, durch den ständigen Austausch mit allen Akteuren im Gesundheitswesen die beste pflegerische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. So finden pflegerische Anliegen frühzeitig Gehör.

Zur Kammerarbeit gehört auch ein Kammerbeitrag, damit die ehrenamtliche Arbeit der Kammerversammlung, des Kammervorstandes und der Ausschüsse hauptamtlich unterstützt wird. Der Kammerbeitrag wurde von der Kammerversammlung nun festgelegt und ist selbstverständlich einkommensabhängig. Der Kammerbeitrag wird anhand der Bruttojahreseinkünfte aus pflegerischer Tätigkeit abzüglich der Werbungskosten (pauschal sind das 1.000 €) berechnet. Wer bis 416 € im Monat verdient, bezahlt als Beitrag monatlich 1,42 €. Bei einem monatlichen Verdienst von 1250 € wird ein monatlicher Beitrag von 4,25 € erhoben und wer in der Pflege bis zu 2916 € monatlich verdient, bezahlt 9,92 €. Erst ab einem Einkommen aus der Pflege von über 5833 € ist der Höchstbetrag von monatlich 19,83 € erreicht. Der Kammerbeitrag sichert nicht nur die hauptamtliche Unterstützung der Arbeit, sondern auch die Unabhängigkeit der Pflegeberufekammer vor Arbeitgebereinfluss und bei politischen Veränderungen.