Frage an Heiner Bartling von Heiko S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bartling,
im Zusammenhang mit den drastischen Sparmaßnahmen bei der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen hat es in den vergangenen Wochen zunehmend Presseveröffentlichungen gegeben. Leider erfuhren die Bediensteten der Staffel Details über ihre Zukunft eher aus diesen Veröffentlichungen als von ihrem Dienstherrn. Beamte der Staffel äußerten daher ihre Unzufriedenheit auch öffentlich. Nun wurde ihnen ein "Maulkorb" verpasst. Öffentliche Äußerungen sind untersagt. Sicher stehen die Beamten der Staffel in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und müssen Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen. So z.B. im Spannungsfeld der freien Meinungsäußerung und der Wahrung von Dienstgeheimnissen. Die vermeintlichen Geheimnisse sind jedoch täglich in der Zeitung zu lesen. Wie stehen sie zu diesem "Maulkorb"?
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Stelter
Sehr geehrter Herr Stelter,
Ich halte einen "Maulkorb" für Niedersächsische Polizeibeamte für den Ausdruck eines ungeheuren Mißtrauens des Dienstherrn gegenüber seinen Bediensteten und habe dafür nicht das geringste Verständnis! Wenn der Innenminister vor einigen Wochen bei der Vereidigung der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und das besondere Treueverhältnis des Beamten betont, spricht eine solche Verfahrensweise seinen eigenen Aussagen hohn! Unsere Beamtinnen und Beamte sind keine Untertanen, sondern mündige Bürger in einem demokratischen Staat. Und deshalb muß es ihnen auch möglich sein, Mißstände öffentlich zu benennen.
Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird sich in der morgigen Innenausschuß-Sitzung über die Probleme bei der Beschaffung neuer Hubschrauber und die aktuelle Situation in der Hubschrauberstaffel unterrichten lassen und dabei auch die von Ihnen angesprochene Problematik thematisieren.
Mit freundlichem Gruß
Heiner Bartling