Frage an Heiko Wildberg von Klaus N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wildberg,
Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.
Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."
Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?
Sehr geehrter Herr N.,
meiner Auffassung nach darf eine Organspende nur erfolgen, wenn der Spender dieser zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.
Dazu gehört auch, dass der Spender festlegen kann, welche Organe oder Körperteile Teil dieser Einwilligung sind.
Den geplanten Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn ("Widerspruchslösung")lehne ich daher ab.
Ich stimme ihnen zu: Das Wort "Spende" impliziert, dass es sich um eine freiwillige Überlassung handelt, die aktiv betrieben werden muss.
Die vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagene Widerspruchslösung ist mit dem Wort "Spende" nicht vereinbar.
Ich darf Sie darüber informieren, dass im Bundestag gerade an einem parteiübergreifenden Gegenentwurf für das Transplantationsgesetz gearbeitet wird, der die aktive Einwilligung des potentiellen Spenders vorsieht. Ich gehe davon aus, dass dieser Entwurf ab Ende Januar 2019 im Ausschuss und Plenum des Bundestages diskutiert wird und dann auch die notwendige Öffentlichkeit erhält.
Ihr Dr. Heiko Wildberg MdB