Frage von Peter L. • 03.08.2011
Frage an Heiko Hecht von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hi,
ich vermiete eine ferienwohnung in HH. Nun hat mir die behoerde dies verboten mit hinweis auf wohnraumzweckentfremdung.
da ich angesichts des mietrechts nicht langfristig vermieten werde, werde ich die wg verkaufen.
empoerend ist, dass in der wohnraumzweckentfremdungsVO in § 16 im verordnungswege das grundrecht auf unverletzlichkeit der wohnung aufgehoben wird.
Ist Ihnen dies bekannt ? Warum wird ein Grundrecht des GG aufgehoben, um Beamten "unangemeldet" und "jederzeit" ( Zitat HmbWoSchG) den Kontrollzutritt zu meiner Immobilie zu ermoeglichen ?
Ist das rechtstaatlich, so nebenbei das GG aufzuheben ??
Antwort ausstehend von Heiko Hecht CDU