Frage an Heike Werner von Matthias M. bezüglich Verbraucherschutz
Liebe Frau Heike Werner,
wir hatten im März 2010 bereits einmal Kontakt zur Thematik.
Leider besteht dass Problem weiterhin und wird mit den Handlungen und Antworten der Verwaltungen, in Leipzig und Dresden, untermauert.
So erhielt Herr Stadtrat Tilo Wirtz auf seine Frage zur –Beschaffenheit von Särgen und Urnen- diese Antwort: ++ http://bit.ly/ZkZA8e ++
Ein Nachweis, dass für die angefragten Produkte, ein Blauer Engel vergeben worden ist, konnte bisher nicht erbracht werden.++ http://bit.ly/10zHBhh ++
Ferderführend in Leipzig wurden ab 1990 Produkte präferiert, welche weder der Präambel der Sächsischen Verfassung, dem SGV Bl. Nr. 28/91, noch den Intentionen des Gesetzgebers aus 1994 entsprechen.
Gleichwohl war der Verwaltung nachfolgend bekannt, dass normgerechte Produkte angeboten werden. Die Leipziger Verwaltung stellte zu 125 Jahre Südfriedhof, im Mai 2011, ein derartiges Produkt aus dem Jahre 1995 aus.
Mit der Einwohneranfrage Nr. V/EF 231,
Nicht normgerechtes Verhalten der Stadtverwaltung seit 1994? ++ http://bit.ly/15H92H1 ++ sowie der Anlage,++ http://bit.ly/YQjkNs ++
wurde bei der Verwaltung angefragt, wie sie den Intentionen des Gesetzgebers folgen wird.
In der Anlage zur EF sind Sachstandsberichte und Lösungswege dazu aufgezeigt.
Aus der vorliegende Antwort, ++ http://bit.ly/11PlvRK ++
ist ableitbar, dass wissentlich gegen die Intentionen des Gesetzgebers verstoßen wird!
Sogenannte Expertisen zum Nachweis der „Vergänglichkeit“ sind nicht vorhanden, oder nicht zutreffend und in einem Fall sogar eine Fälschung! Siehe hier ++ http://bit.ly/YQjkNs ++
Meine Fragen an Sie als Vorsitzende des Ausschusses Soziales und Verbraucherschutz:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als Vorsitzendes des zuständigen Ausschusses, darauf einzuwirken, dass in Leipzig die Intentionen des Gesetzgebers aus dem Jahre 1994 umgesetzt haben?
2. Welche weiteren Vorschläge können Sie den Bürgern von Sachsen unterbreiten?