Heike Kugler
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heike Kugler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claus R. •

Frage an Heike Kugler von Claus R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kugler
wie werden Sie handeln,falls Sie MdB werden, in der Angelegenheit: Daß Rentner 0,45 % der Bruttorente für Krankengeld einbehalten wird obwohl Sie kein Krankengeld bekommen. Sollte man nicht sagen, daß klarer Betrug ist?

Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) war die Erhebung eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,5 Prozent für das Krankengeld vorgesehen (§ 241a SGB V in der ursprünglichen Fassung des GMG). Dieser Beitrag sollte von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ursprünglich ab Januar 2006 alleine getragen werden.

Auszug aus der Maßnahme!

Zusätzlich wurde zur Entlastung der Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger der ursprünglich für 2006 geplante Krankengeld-Sonderbeitrag auf den 1. Juli 2005 vorgezogen. Aus den beiden anteiligen Beitragssätzen von 0,4 und 0,5 Prozent wurde ein "zusätzlicher Beitragssatz" von 0,9 Prozent konstruiert. In der Gesetzesbegründung wurde keine Zweckbindung mehr zum Zahnersatz oder Krankengeld erwähnt. Aus Sicht des Sozialverbands VdK wird hier der ursprüngliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Krankengeldes verschleiert.

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rothhaar,

Ich bin gegen eine einseitige Belastung der Älteren, auch, wenn diese vom Gesetzgeber damit begründet wird, dass sich alle an den gestiegenen Kosten der Krankenversicherung beteiligen sollen.

Die gesetzliche Regelung, dass alle Versicherten, unabhängig von der Finanzierung einer einzelnen Leistung, einbezogen werden, dient einseitig der Entlastung der Arbeitgeber. Das Prinzip der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird hier mehr und mehr ausgehöhlt.

Hier erscheint es sinnvoll die bereits eingeleiteten Musterklagen des Sozialverbandes VdK zu unterstützen. Darin wird begründet:

"Der Gesetzgeber hat die Krankengeldversicherung ohne Arbeitgerberbeteiligung neu geregelt. Aus Sicht des Sozialverbands VdK besteht ein elementarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip, wenn Rentner einen Beitrag zur Krankengeldversicherung leisten müssen, ohne einen Anspruch auf eine Krankengeldleistung zu haben."

Diese Argumentation findet meine volle Unterstützung!

Ich hoffe hiermit Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben,

mit freundlichen Grüßen
Heike Kugler