Frage an Heike Engelhardt von Gülfidan K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Engelhardt,
Die Kindertagespflege ist, mit ca. 150.000 Betreuungsplätzen, ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Deutschland. Fast 45.000 Kindertagespflegepersonen ermöglichen diese Art der Betreuung und retten derzeit so manche Kommune vor einer Klagewelle.
Laut aktueller Studien steigt die Qualifikation der Kindertagespflegepersonen stetig und die Anzahl der betreuten Kinder nimmt zu, was darauf schließen lässt, dass die Kindertagespflegepersonen diesen Beruf hauptberuflich ausüben und auch davon leben wollen.
Im SGB VIII § 23 steht leider immer noch, dass eine Kindertagespflegeperson eine Anerkennung für ihre Förderleistung bekommen muss, was von unterschiedlichen Gerichten so ausgelegt wird, dass gar keine richtige Bezahlung nötig ist.
So ist es 2017 in Deutschland möglich, dass selbstständige Kindertagespflegepersonen oft 50 Stunden pro Woche arbeiten und Betreuungsplätze für Kinder bieten, sie aber vom Jugendhilfeträger nicht ausreichend bezahlt werden.
Ein Leben vom Beruf der Tagesmutter oder dem Tagesvater ist vielerorts nicht möglich.
Wie wollen Sie die Kinderbetreuung, insbesondere die Kindertagespflege fördern?
Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Wahlfreiheit für Eltern (§ 5 Abs. 1 SGB VIII) zwischen den Angeboten von Kita und Kindertagespflege gestärkt werden, insbesondere für die Betreuung von Kindern über drei Jahren?
Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die sog. „Anerkennung der Förderungsleistung“, also die Vergütung der Kindertagespflegepersonen, bundesweit so anzuheben, dass sie leistungsgerecht und auskömmlich ist?
Was sagen Sie zum Modell der leistungsgerechten Bezahlung vom Bundesverband für Kindertagespflege?
Ist das eine Möglichkeit die Kindertagespflegepersonen fair zu bezahlen?
Ist dies in der Praxis umsetzbar und vor allem bezahlbar?
https://www.bvktp.de/files/bvktp-broschu__re_modell_zur_vergu__tung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
G.K.
Liebe Frau Knoll,
danke für Ihre Nachfrage. Kindrbetreuung - egal für welches Alter - ist
eine der vornehmsten Bildungsaufgaben. Diese Arbeit muss angemessen
bezahlt werden, so dass die Personen, die sie ausüben, damit ihren
Lebensunterhalt und auch ihre Alterssicherung bezahlen können.
Kindertagespflegepersonen verfügen über eine entsprechende Qualifikation
und dürfen deshalb nicht als angelernte Hilfskräfte betrachtet werden.
Die SPD steht für kostenlose Bildung von der Kita bis zur Meisterprüfung
oder zum Universitätsabschluss. Ich sehe die familiennahe Betreuung in
der Kindertagsepflege als eine besondere Form der Kita und betrachte es
als selbstverständlich, dass diese Betreuungsform kostenlos für die
Eltern ist. Insofern ist die Wahlmöglichkeit gegeben.
Zur Finanzierung: Es ist genügend Geld im System, wenn der Staat alle
Steuereinnahmen erhält, auf die er Anspruch hat, wenn Steuerbetrug und
Steuerflucht verfolgt und verhindert werden.
In was soll der Staat denn investieren, wenn nicht in Bildung, in unsere
Kinder, in unsere Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen
Heike Engelhardt