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Heike Engelhardt
SPD
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Frage von Peter R. •

Frage an Heike Engelhardt von Peter R. bezüglich Soziale Sicherung

Der Fachärtzemangel in den ländlichen Regionen wird immer dramatischer. Monatelange Wartezeiten auf einen Termin bei Augenärtzten, Orthopäden, Psychotherapeuten, Neurologen etc. Angesichts der gewaltigen finanziellen Mittel, die in Gesundheitssystem fließen, scheint das gesamte System ineffektiv zu sein. Man kann es einem niedergelassenen Arzt auch nicht verübeln, wenn er für 14 € pro Patient und Quartal keine besondere Motivation aufbringt. Wo sehen Sie Lösungsansätze?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Anfrage, die sich ja auf die Auswirkungen bundespolitischer Entscheidungen in unserer Region bezieht und die ich Ihnen in Absprache mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD im Bundestag, Hilde Mattheis, gerne beantworte:

Am 11.06.2015 wurde vom Bundestag das Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. *(GKV-VSG) *Ziel des Gesetzes: *DIE MEDIZINISCHE VERSORGUNG DER MENSCHEN UNMITTELBAR UND SPÜRBAR VERBESSERN.*

Der Großteil der Regelungen stammt aus Anträgen, die die SPD noch zu Oppositionszeiten formuliert hat und die jetzt umgesetzt werden.

1. Bessere Verteilung der Arztsitze und neue Bedarfsplanung

Beim Aufkauf von frei werdenden Arztsitzen in überversorgten Regionen soll aus der Kannvorschrift eine Sollvorschrift gemacht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erhält den Auftrag bis zum 31.12.2016 die Bedarfsplanung bedarfsgerechter und insbesondere kleinräumiger neu zu regeln. Durch ein Einbeziehung von Sozial- und Morbiditätsstrukur der unterschiedlichen Regionen wird die Planung näher am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet.

Beispiel:

Die Menschen in dünnbesiedelten, strukturschwachen Regionen haben zunehmend Sorge, dass sich keine Ärzte mehr für die ambulante Versorgung in ihrer Heimat finden. Gleichzeitig leisten wir uns eine zum Teil absurde Überversorgung in den Innenstädten und den bevorzugten Lagen von Berlin, Hamburg, Köln, München aber auch z.B. am Starnberger See. Beides, Unter- und Überversorgung, sind Ausdruck desselben Versagens der bisherigen Bedarfsplanung. Diese spiegelt derzeit zu ungenau wieder, wo genau Menschen einen (Fach-)arzt brauchen.

2. Einrichtung der Terminservicestellen

Sie vermitteln einen Arzttermin innerhalb von 4 Wochen. Scheitert die Terminservicestelle bei der Vermittlung, soll sie den Patienten zur ambulanten Behandlung an ein zugelassenes Krankenhaus verweisen.

Beispiel:

Der Hausarzt ist mit dem Herzen seines Patienten nicht zufrieden und schickt ihn zum Kardiologen zur Abklärung: Termin in sechs Monaten! Ähnliche Fälle sind dokumentiert bei Orthopäden, Hautärzten, Neurologen und auch anderen Fachärzten. Aus Sicht der Patientinnen und Patienten, sind das unhaltbare Zustände, die das Gefühl hinterlassen, zwar Krankenversicherung zahlen zu müssen, im Ernstfall aber nicht versorgt
zu werden.

Für den ländlichen Raum bedeutet das konkret:

-Die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten wird durch eine erneute und am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientierten Reform der Bedarfsplanung verbessert. (Jahr 2016 – G-BA)

-Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung des Strukturfonds der KV zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert.

-Zusammenschlüsse von Ärzten in Praxisnetzen werden nun verbindlich gefördert, um die unmittelbare und fachübergreifende Versorgung der Versicherten zu stärken.

-Die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren wird weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten.

-Dem zunehmenden Mangel an Hausärzten und grundversorgenden Fachärzten
gerade in ländlichen Räumen wird zusätzlich mit einer gezielten Stärkung deren Weiterbildung und dem Aufbau von Kompetenzzentrenten begegnet.

-Die Möglichkeit der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an medizinische
Fachangestellte im Sinne von AGnES (Arztentlastende, Gemeinde-nahe,
E-Healthgestützte, Systemische Intervention) wird nun flächendeckend.

-Zur Sicherung der Versorgung in Gebieten mit Unterversorgung MÜSSEN die
ortsansässigen Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Engelhardt

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