Frage an Heidrun Sedlacik von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier unsere Fragen:
1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordnete/r für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?
3. Werden Sie sich auch als kommunale/r Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?
4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?
Gern können sie zu den Antworten mit Ja oder Nein noch einen Kommentar hinzufügen.
Wir bitten um eine Beantwortung bis zum 08. August 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
T 03647 423223 M 0151 16160108
kleindienst@birso.de
Sehr geehrter Herr Kleindienst,
ich schätze Ihr Engagement in Sachen Kommunalangaben und deren Abschaffung. Ich selbst habe in meiner Funktion als Bürgermeisterin im Jahr 1997 sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Hohenleuben mit Stadtratsbeschluss eingeführt, da wir sonst keine Fördermittel bekommen hätten. Wir wollten aber Straßen bauen! Ich habe mich aber zu jeder Zeit kritisch zu den Beiträgen als besondere Refinanzierungsform von Anlagen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgesprochen und die Bürgerinitiativen unterstützt. In den letzten Jahren der thüringenweiten Proteste brachte meine Partei mehrere parlamentarische Vorstöße zur Abschaffung bzw. zur Einführung bürgerfreundlicherer Regelungen auf den Weg, die durch die CDU-Mehrheit abgelehnt wurden. Im künftigen Landtag werden sich die Mehrheiten hoffentlich ändern , damit wir hier weiter voran kommen. Alle Ihre 4 Fragen kann ich mit JA beantworten, was ich auch kurz begründen will.
Zu ihrer 1.Frage:
JA! Ich werde mich dafür einsetzen, dass nunmehr auch die Abwasserbeiträge abgeschafft werden und analog zu den Regelungen im Bereich Wasser die Refinanzierung der Investitionen ausschließlich über Gebühren erfolgt. Nur dieses bietet die Gewähr, dass die Bürgerinnen und Bürger über den selbst verursachten Anfall von Schmutzwasser einen eigenständigen Einfluss auf die Höhe der Abwassergebühren nehmen können. Ich bin gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, da die Form der Beitragserhebung nicht mehr zeitgemäß ist.
Zu ihrer 2. Frage:
JA! Als Übergangsvariante bis zur Abschaffung der Beiträge werde ich mich für die Anwendung der Sächsischen Regelung in Thüringen einsetzen. Dies bedeutet, dass keine Gemeinde mehr gezwungen werden darf, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Gleichzeitig muss es den Gemeinden erlaubt bleiben, bestehende Satzungen aufzuheben bzw. so neu zu gestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet werden. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden bleibt es ihnen überlassen, bisher vereinnahmte Straßenausbaubeiträge vollständig oder anteilig zurückzuerstatten.
Zu ihrer 3. Frage:
JA! Wenn das ThürKAG endlich dahingehend geändert wird, dass keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden müssen, werde ich als Stadträtin für die Aufhebung der entsprechenden Satzung stimmen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet werden.
Zu ihrer 4. Frage:
JA! Auch wenn es im Abwasserbereich und Straßenausbaubeitragsrecht weiterhin keine Mehrheiten für die Abschaffung der Beiträge kommt, werde ich mich aktiv für alternative Finanzierungsmodelle und sozial verträgliche Kommunalabgaben zum Wohle der Thüringer Einwohner/innen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Sedlacik