Welche spezifischen politischen Strategien und legislativen Maßnahmen sehen Sie als notwendig an, um systemische Ungleichheiten und Diskriminierungen gegenüber Frauen in Deutschland nachhaltig abzubau
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Mail. Als die Gruppe Die Linke im Bundestag haben wir in der verbleibenden Legislaturperiode drei Schwerpunktthemen: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (einschl. der Umsetzung der Istanbul-Konvention), die Streichung des § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland immer noch unter Strafe stellt sowie die Gleichstellung von Mann und Frau.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen - Umsetzung der Istanbul-Konvention:
In Deutschland wird alle zweieinhalb Tage eine Frau durch ihren Partner oder Expartner ermordet und jede Stunde werden im Durchschnitt 13 Frauen Opfer von Gewalt in ihrer Partnerschaft.
Obwohl die rechtlich bindende Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, bereits seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist bisher noch viel zu wenig zu ihrer Umsetzung geschehen. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist Deutschland z. B. dazu verpflichtet, umfassende Daten zu Gewalt an Frauen zu erheben und das Gewaltschutzsystem umfassend auszubauen. Zudem erfordert die Umsetzung der Konvention von der Bundesregierung nicht nur zahlreiche Verbesserungen für den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind, sondern auch das Schaffen einer umfassenden Struktur für die Umsetzung der Konvention.
Ein zentraler Punkt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland liegt mit darin, dass in Deutschland über 13.000 Frauenhausplätze fehlen und der Bund sich seit Jahrzehnten bezüglich der Finanzierung stiehlt.
Als Die Linke im Bundestag fordern wir deshalb z.B. eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention incl. einer bundesweit einheitlichen Pauschalfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, Gewaltschutz bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht stärker miteinzubeziehen, Polizei und entsprechendes Fachpersonal stärker für geschlechtsspezifische Gewalt zu sensibilisieren und geflüchteten von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen einen eheunabhängigen Aufenthaltstitel zu garantieren.
Streichung von § 218 StGB:
Schon lange mahnen internationale Institutionen wie der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) oder die Weltgesundheitsorganisation an, dass eine Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einer guten Versorgung im Weg steht. Diesen Standpunkt vertritt auch Die Linke im Bundestag. Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein.
Menschen müssen selbst entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen oder fortsetzen möchten. Die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch schränkt diese Rechte nicht nur unmittelbar ein, es wirkt auch indirekt auf die Versorgungssituation und auf die Möglichkeiten eines sicheren Abbruchs.
Als die Linke im Bundestag setzen wir uns für eine Regelung eines selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches - konkret die Streichung von §218 StGB - sowie die Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer ein. Das heißt nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge überhaupt nicht mehr gesetzlich geregelt werden sollen, sie sollen aber als das geregelt werden, was sie sind: ein medizinischer Eingriff, der zur gesundheitlichen Versorgung gehört. Das bedeutet, Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge müssen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sein und Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil des Studiums, der Ausbildung und Weiterbildung werden. Und nicht zu Letzte fordern wir einhergehend mit einer Legalisierung von Abbrüchen deren Endstigmatisierung, damit Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, nicht schikaniert werden und sich entscheiden müssen, ihre Tätigkeit einzustellen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Für Die Linke im Bundestag ist Gleichstellungspolitik eine Querschnittsaufgabe: Das bedeutet z.B. eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien der Politik, Wirtschaft, Bildung und Kultur, etc. Es bedeutet eine Steigerung der Frauenerwerbsquote in gut entlohnten, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Beendigung der partnerabhängigen Leistungsberechnung bei Arbeitslosigkeit.
Als Die Linke im Bundestag fordern wir z.B. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durch ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit einem echten Verbandsklagerecht, die soziale Infrastruktur für Familie, Kinder und Jugendliche wieder besser auszubauen, „SAHGE-Berufe“, also Soziale Arbeit, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege und Erziehung deutlich besser zu entlohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings (statt der milliardenschweren Subventionierung des männlichen Allein- oder Hauptverdienermodells müssen Familien mit Kindern entlastet werden und ganz besonders die Armutsgefährdung von Ein-Eltern-Familien beendet werden) sowie Parität bei allen politischen und öffentlichen Ämtern.
Schauen Sie sich doch gern auch, wenn Sie wollen, unsere Website https://www.dielinkebt.de/start/ an. Dort finden Sie noch weitere parlamentarischen Initiativen.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Reichinnek