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Heidi Reichinnek
Die Linke
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Frage von Smilla H. •

Was halten Sie von der Verjährungsfrist von Straftaten wie Vergewaltigung (10 Jahre)? Was sollte die Mindeststrafe für dieses Verbrechen sein?

Sehr geehrte Frau Reichinnek, vielen Dank für Ihre wirklich wichtige Arbeit!!!

Liebe Grüße und einen schönen Tag noch,

Smilla H.

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Antwort von
Die Linke

Die Linke fordert eine konsequente Strafverfolgung und eine Stärkung der Rechte der Opfer, um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen und den Opfern zu helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass Straftaten wie Vergewaltigung und schwere sexualisierte Gewalt nicht der Verjährung unterliegen sollten. So haben Opfer auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat noch die Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erfahren und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Sie müssen sich vorher nicht unter Druck gesetzt fühlen und bekommen die Zeit, die sie zur Verarbeitung des Geschehenen benötigen.

Eine Ausweitung des Mindeststrafmaßes, welches aktuell sechs Monate beträgt, hat hingegen aus kriminologischer Perspektive wenig Wirkung auf die Verhinderung von Straftaten. Deshalb sollte aus meiner Sicht mehr auf Prävention, Täterarbeit und Resozialisierung gesetzt werden, damit es gar nicht erst zu diesen schlimmen Verbrechen kommt.