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Heidi Knake-Werner
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Frage von Michael S. •

Frage an Heidi Knake-Werner von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Knake-Werner,

zu mehreren Fragen bitte ich um Ihre Antwort:

1. Wie soll ein getrennter Vater, der Hartz 4 Empfänger ist, aus dem gleichen Regelsatz wie ein Single die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern aufbringen?

2. Hat ein getrennter Vater von drei Kindern, der Hartz 4-Empfänger ist und seine Kinder regelmäßig sieht, Anspruch auf eine größere Wohnung als ein Single?

3. Warum werden Unterhaltszahlungen von Vätern, die für die Existenzsicherung von Kindern gedacht sind und aus bereits versteuertem Einkommen erbracht werden, bei Hartz 4 zur Bedarfsdeckung der Mütter verwendet?

4. Welche Beratungsmöglichkeiten und Zufluchtswohnungen gibt es in Berlin für gewaltbetroffene Männer, bzw. Väter mit Kindern? Werden Sie, nachdem es ein breites Angebot zur Beratung von Frauen gibt, auch ein entsprechendes Angebot für Männer einrichten?

5. Welche Bemühungen gibt es Ihrerseits den Anteil der männlichen Erzieher in Kindertagesstätten, etc. durch konkrete Fördermaßnahmen oder verpflichtende Einstellungsvorgaben zu erhöhen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Stiefel,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zu den Regeln der Hartz-IV-Gesetze im Umgang mit getrennt lebenden Eltern.

Lassen Sie mich zunächst einige allgemeine Anmerkungen machen. Arbeitslose werden im SGB II zu Bittstellern, die als eine Grundsicherung das erhalten, was notwendig ist zum Leben - aber eben auch nicht mehr. Einzelfälle des Lebens kommen im SGB II kaum vor, jede und jeder erhält den gleichen Regelsatz, jeder Erwachsene Single, jeder in Partnerschaft lebende Erwachsene und jedes Kind ist hier gleich (ganz wenige Ausnahmen gibt es zum Beispiel für krankheitsbedingten Mehrbedarf). Die Vielfalt des Lebens bildet das Gesetz nicht ab, folglich sind auch viele Lebenssituationen mit den Leistungen nicht angemessen berücksichtigt.

Der Logik des Gesetzes folgend werden Kinder immer nur in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, also in einem Haushalt und erhalten dort die Leistungen, die ihnen zustehen. Aus diesem Betrag sind - so die Logik des Gesetzes - die Bedürfnisse des Kindes zu bestreiten. Wenn es Unterhaltszahlungen gibt, fließen die in das zu berücksichtigende Einkommen der Bedarfsgemeinschaft mit ein und die Leistungen werden entsprechend gekürzt. Ebenso wird die Wohnung für das Kind nur in einem Haushalt bezahlt.

Diese Regeln sehen keine getrennt lebenden Paare vor und sind auch nicht flexibel genug, um darauf einzugehen. Vor Ort wird die Philosphie der Hartz IV-Gesetze nicht zu lösen sein - nur eine Änderung auf der Bundesebene kann die entwürdigenden Gesetze verändern hin zu einer wirklich auskömmlichen Sicherung, die die Einzelfälle angemessem würdigt und die Würde derer wahrt, die einen Arbeitsplatz suchen.

Beratungsmöglichkeiten und weitere Informationen zu Gewalt gegen Männer finden Sie bei der Landeskommission gegen Gewalt ( http://www.berlin-gegen-gewalt.de ). Unter der Rubrik Service finden Sie Angebote nach Bezirken strukturiert, die unter Häuslicher Gewalt nicht nur Gewalt gegen Frauen verstehen, wenn diese Gewalt auch nach wie vor die weitaus häufigste Form ist. Es gibt bereits spezielle Beratungen, die auch bestehen bleiben.

Der Anteil männlicher Erzieher kann durch gezielte Werbemaßnahmen in Schulen gestärkt werden, vor allem aber durch eine Qualifizierung des Berufs, der heute noch vielen als typischer Frauenberuf gilt. Je mehr Wert auf Bildung und Förderung der Kinder gelegt wird, die Ausbildung qualifizierter wird, um so interessanter wird der Beruf auch für Frauen und Männer, die ihn ihr ganzes Berufsleben ausfüllen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heidi Knake-Werner