Frage an Heidemarie Wright von Simon S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Wright,
am Freitag brachte ich meine Schwiegermutter zum Bus. Sie fuhr nach Chemnitz zurück. Beim Verabschieden erkündigte ich mich beim Personal ob es sich bei der Bereifung des Reisebusses um Winterreifen handele. Die Antwort war dann eine Frage: "Wozu Winterreifen?"
Spontan musste ich an die kürzliche Meldung über die durch LKW verursachte Verstopfung der A9 denken.
Warum dürfen Busse und Lastkraftwagen zu dieser Jahreszeit auf unseren Straßen ohne geeignete Bereifung verkehren?
Vielleicht ist meine Frage ja auch sehr dumm, denn durch die Vorratsdatenspeicherung wird vermutlich auch die Verkehrssicherheit selbst bei Reifen ohne Profil deutlich gesteigert.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon J. Sparks
Sehr geehrter Herr Sparks,
danke für Ihre Nachfrage und für Ihr Engagement in Sachen Sicherheit Ihrer Schwiegermutter. Nicht jeder hakt da nach !
Für alle Arten von Fahrzeugen und für alle Straßen in Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung. In diesem Fall der Paragraph 2, Absatz 3a, den ich hier zitieren möchte:
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen, hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Quelle – Zugriff am 06.12.07: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html
Die Frage im Einzelfall lautet: Was ist eine geeignete Bereifung? In der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr heißt es – ein bisschen konkreter – unter Paragraph 18 zum Thema Ausrüstung:
Beim Einsatz der Fahrzeuge ist die Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzupassen. Wenn es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, sind Winterreifen, Schneeketten, Spaten und Hacke sowie Abschleppseil oder -stange mitzuführen.
Quelle – Zugriff am 06.12.07:
http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__18.html
Der Busfahrer darf Ihre Schwiegermutter also nicht ohne geeignete Bereifung nach Chemnitz zurückbringen; allerdings ist es nicht ganz eindeutig, was eine geeignete Bereifung ist. Deshalb würde das Personal eines seriösen Busunternehmens auch auf die Frage nach den Winterreifen eingehen.
Die Hersteller bieten Ganzjahresreifen für Nutzfahrzeuge an, die dank einer speziellen Mischung auch wintertauglich sein sollen. In jedem Fall muss der Busunternehmer auf Vorrat Reifen mit Profil speichern, sodass er einen abgefahrenen Reifen jederzeit austauschen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Heidi Wright