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Heidemarie Wright
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Heidemarie Wright von Wolfgang G. bezüglich Gesundheit

Als Wähler in Ihrem Wahlkreis möchte ich wissen, ob Sie sich für einen kompromißlosen Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung und für ein uneingeschränktes Gesetz zum Schutz der Nichtraucher einsetzen?

Kinder, welche täglich von ihren Eltern vollgeraucht werden, Schwangere, die ihre eigenen Kinder schädigen und/oder von anderen Rauchern geschädigt werden, Angestellte in der Gastronomie, egal ob Bar, Disko, Restaurant oder Bierzelt, sowie alle Nichtraucher werden tagtäglich vom krebserregenden Tabakrauch in der Öffentlichkeit belästigt und gehören uneingeschränkt geschützt!

Für wen treten Sie ein, für die Gesundheit ihres Volkes oder für die "Drogenindustrie"?

Ich setze auf die Verantwortung, welche Sie mit Ihrem Amt übernommen haben!
Es gibt nur einen Schutz der Bevölkerung vor den erwiesenen Gefahren des Tabakrauches - Verbot an allen Orten!
Deshalb bitte ich Sie, setzen Sie sich für den erneuten Antrag von Hr. Binding ein, welcher im bundesdeutschen Arbeitsrecht verankert werden soll.
Jeder hat ein Recht auf einen rauchfreien und somit gesünderen Arbeitsplatz, auch die Angestellten in der Gastronomie!

Mit rauchfreien Grüßen von,

Sylvia & Wolfgang
Binder-Greb

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr und Frau Greb,

vielen Dank für Ihre Frage auf der Internetseite „abgeordnetenwatch.de“.

Meine Fraktion und ich nehmen die Gesundheitsgefahren, welche von den im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffen ausgehen, sehr ernst. Die Erkenntnis, dass Passivrauchen ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, ist in unserer Gesellschaft und auf politischer Ebene angekommen. Aktuell stellt sich allen politisch Verantwortlichen die Frage, wie und in welchem Umfang der Schutz vor Passivrauchschadstoffen gesellschaftlich und juristisch korrekt geregelt werden kann.

Eine Gruppe von SPD-Parlamentariern – zu denen auch ich gehöre – war Ende des Jahres 2006 Initiator eines Antrages im Deutschen Bundestag zum Schutz vor Passivrauchen. Dieser Antrag wurde letztendlich von einer Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt und unter der Drucksachennummer 16/2730 in den Bundestag eingebracht.

Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht. So legen die Fachministerien des Inneren und der Justiz geltendes deutsches Recht in der Weise aus, dass der Bundesgesetzgeber generelle Rauchverbote nicht aussprechen kann, da das Gaststättenrecht im Regelungsbereich der Länder liegt. Um im Interesse der Mehrheit unserer Bevölkerung zügig eine praktikable Lösung für den Schutz vor Passivrauchen zu erreichen, hat sich seit dem 22.1.2007 eine neu eingesetzte Facharbeitsgruppe mit der Problematik befasst. Sie hat zum Ziel, Wege und einheitliche Standards zu finden, damit es in Deutschland zeitnah einen bundesweit einheitlichen Schutz vor den Passivrauchschadstoffen gibt. Die am 6.2.2007 veröffentlichten Arbeitsergebnisse zeigen auf, dass sich die Facharbeitsgruppe für umfassende Rauchverbote in Anlehnung an die schwedischen Nichtraucherschutzregelungen ausspricht. Ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Räumen würde ich nachdrücklich begrüßen.

Mit freundlichem Gruß,
Heidi Wright, MdB