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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Klaus F. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Klaus F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

mit der BT-Drucksache 16/8105 vom 13.02.2008 stellte die Fraktion der FDP eine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Stand und Bewertung der Rentenüberleitung 18 Jahre nach der Wiedervereinigung“. Die Anfrage wird eingeleitet mit den Worten: „Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 sind 18 Jahre vergangen. Auf Grundlage des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) wurden die Anwartschaften und Ansprüche der Versicherten in den Neuen Bundesländern zum 1. Januar 1992 in das System der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) überführt.“ Das ist richtig so. Das RÜG war eigens auf der Grundlage des Einigungsvertrages vom 31.08.1990, Art. 8, Art. 30(5) für die Überleitung von Bundesrecht auf das Beitrittsgebiet geschaffen worden.
Leider muss man feststellen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund auch noch 18 Jahre nach der Wiedervereinigung auf Grundlage der Regeln des RÜG Anwartschaften und Ansprüche von Versicherten aus den Alten Bundesländern ermittelt, nachdem sie deren Anwartschaften nach dem Fremdrentengesetz ohne jede gesetzliche Grundlage gelöscht hat! Das geschah und geschieht bei allen Bürgern aus den Alten Bundesländern, die irgendwann vor der Öffnung der Mauer die DDR verließen. Sie verloren die DDR-Staatsbürgerschaft und die Anwartschaften aus der Staatlichen DDR-Rentenversicherung. Sie wurden in der Bundesrepublik so gestellt, als ob sie stets Bundesbürger waren. Der auf das DDR-Erwerbsleben entfallende Anteil ihrer Rentenanwartschaften wurde im Rahmen ihrer Eingliederung in die alte Bundesrepublik nach dem Fremdrentenrecht festgeschrieben.
Ottmar Schreiner war der erste Abgeordnete, der das Unrecht öffentlich beim Namen genannt hat:
„Meines Erachtens bietet das RÜG keine Grundlage dafür, gefestigte Rechtspositionen von Bundesbürgern rückwirkend noch einmal zur Disposition zu stellen.“

Wären Sie bereit, Herrn Schreiner innerhalb der Fraktion zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fiedler

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Antwort ausstehend von Heidemarie Wieczorek-Zeul
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