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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Heidrun L. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Heidrun L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,
im vergangenen Jahr wurde das 8. SteuerberatungsÄnderungsgesetz auf den Weg gebracht. Es enthielt u.a. eine Neuregelung über die Einführung des sog. Syndikus-Steuerberaters. Wie ist hier der Sachstand? Herr Otto von der FDP hat am 1.3.2007 auf eine entsprechende Anfrage hin geantwortet, dass das Gesetzgebungsvorhaben Ende Juni 2007 abgeschlossen sein wird. Die Informationen hierzu sind derzeit widersprüchlich. Können Sie hier den aktuellen Status darstellen?

Für Ihre Mühe meinen besten Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun link

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Link,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Frage zum 8. Steuerberatungsänderungsgesetz. Ihrer Bitte, den aktuellen Sachstand zu erläutern, komme ich gerne nach.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz die bereits im Jahr 2000 begonnene Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberaterinnen und –Berater fortsetzen. Im Sommer 2006 hat das Bundesfinanzministerium einen (regierungsinternen) Referentenentwurf zu einer Reform des Steuerbratungsgesetzes vorgelegt. Diesen Entwurf nahmen die Fachverbände als Basis für ihre Stellungnahmen in dieser Sache.

Die dort geäußerten Anregungen und Bedenken wird das Bundesministerium für Finanzen nun prüfen und dem Bundeskabinett anschließend einen unter Umständen geänderten Gesetzentwurf vorlegen. Erst dieser Regierungsentwurf wird über den Bundesrat, der dem Vorhaben letztlich ebenfalls zustimmen muss, dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet werden.

Nach dem Steuerberatergesetz in seiner jetzigen Form erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Steuerabteilung eines Industrieunternehmens oder eines Berufsverbandes tätig sind, auch nach einer erfolgreichen Absolvierung des Steuerberater-Examens keine Berufszulassung, beziehungsweise müssen diese bei einem Wechsel zu einem solchen Arbeitgeber abgeben.

Darin sieht die SPD-Bundestagsfraktion eine Benachteiligung des betroffenen Personenkreises und unterstützt daher die Forderung nach der Einführung des Syndikus-Steuerberaters. So könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der nicht dem Berufsstand des Steuerberaters angehört, trotzdem eine Berufszulassung als Steuerberaterin oder Steuerberater erhalten – ähnlich dem Rechtsanwalt der als Syndikus bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul