Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Ludwig M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,
heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass im Gesundheitsausschuss ein Gesetzentwurf "Gewebegesetz" diskutiert werden soll. Der § 8a dieses Gestezs hat mich so empört, dass ich sofort dagegen aufstehen muss. Wie kann man ein Gesetz überhaupt diskutieren, in dem bestimmt werden soll, dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen nach Zustimmung Dritter zu Gunsten Dritter verletzt werden kann. Man greift sich an den Kopf, dass so etwas denkbar ist in einem Land, in dem schon einmal Menschen nach dem Willen Dritter zu Gunsten Dritter benutzt wurden.
Wer nicht über sich selbst bestimmen kann hat auch eine Würde. Die kann nicht über Dritte zur Disposition gestellt werden.
Es gibt keine Alphas, Gammas und Deltas. Es gibt nur Menschen. Es ist manchmal zum Heulen, dass das vergessen wird. Man muss immer wieder erinnern.
mfg
Müller-Volck
Sehr geehrter Herr Müller-Volck,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Die Transplantation von menschlichem Gewebe soll sicherer und transparenter werden. Deshalb hat die Europäische Union eine so genannte EU-Geweberichtlinie erlassen, die nun alle Mitgliedsstaaten verbindlich umsetzen müssen.
Der entsprechende Gesetzesentwurf ist derzeit in der Beratung. In dieser Phase werden noch Änderungen vorgenommen. Der § 8 a in der Fassung des Entwurfs ist folglich noch nicht verbindlich. Unabhängig davon dient die Bevollmächtigung einer dritten Person in solchen Fällen gerade der Umsetzung des Willens der betroffenen Person. Sie ist deshalb mit einer Fremdbestimmung nicht gleich zu setzen.
Sie können sicher sein, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion ihrer Verantwortung in dieser Frage bewusst ist und sich daher sorgfältig mit allen Argumenten befassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul