Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Hoven P. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,
auch ihr zweites Statement an Herrn Lein ist keine konkrete Antwort.
Bitte lösen Sie für uns den Widerspruch zwischen
"Die lege artis erfolgende medizinisch nicht dringend erforderliche vollständige Entfernung der Vorhaut beim nichteinwilligungsfähigen Jungen nur auf Wunsch der Eltern soll legal sein."
contra
"Die medizinisch nicht dringend erforderliche minimal-invasive Verletzung der Vorhaut beim nichteinwilligungsfähigen Mädchen unter den üblichen medizinischen Standards nur auf Wunsch der Eltern bleibt illegal."
auf.
In der ganzen Debatte drängt sich der Eindruck auf, daß der "soziale Frieden" durch das Opfern der Vorhäute und dem Blut kleiner (fremder) Jungen erkauft werden soll, weshalb alle negativen physischen, psychischen und sozialen Folgen der Beschneidung für die Betroffenen, geflissentlich ignoriert werden und man sich völlig den (sehr laut agierenden) Vertretern der Religionslobbyisten zuwendet, während die Betroffenen weitgehend ignoriert werden.
Dann seien Sie und die übrigen Befürworter des Gesetzentwurfs der Regierung wenigstens so ehrlich, das auch genau so zu sagen.
Diese Haltung erinnert jedenfalls an König David, der als Brautpreis 200 Vorhäute zahlte - ich als praktizierender Katholik dachte allerdings bisher unsere Gesellschaft sei über solche Zahlungen hinaus.
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Hoven
Sehr geehrter Herr Hoven,
vielen Dank für Ihre Email über abgeordnetenwatch.de
Ich habe meine Position in den bisherigen Antworten deutlich gemacht. Die Unterstellungen über die Motivation derjenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, weise ich nachdrücklich zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul