Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Theo V. bezüglich Umwelt
" Mieter sollen bei der Klimasanierung ihrer Häuser künftig weniger Rechte haben. Das geht aus einem Konzept des Justizministeriums hervor, aus dem mehrere Zeitungen zitieren. Demnach dürften Mieter etwa bei Bauarbeiten zur Energiesanierung nicht die Zahlungen kürzen.
Weniger Rechte, gleiche Kosten: Mieter müssen sich bei der Klimasanierung ihrer Häuser auf schlechte Nachrichten gefasst machen. Das berichten der "Tagesspiegel" und die "Berliner Zeitung" übereinstimmend. Die Zeitungen berufen sich auf ein Eckpunktepapier des Justizministeriums."
Meine Fragen dazu:
Stimmt diese Aussage des Spiegel?
Ist bzw. zu wann wird das Mietminderungsgesetz geändert/angepasst ?
Oder wird in den neuen Energiegesetzen geregelt dass die Mietminderung vorübergehend für energetische Renovierungen nicht greift?
Wie ist generell die derzeitige Gesetzeslage ?
Darf ich um schnelle Beantwortung bitten, da bei uns die Renovierungen unmittelbar bevorstehen?
Herzlichen Dank
Sehr geehrter Herr Vortkamp,
vielen Dank für Ihre Frage zu den geplanten mietrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit der energetischen Wohngebäudesanierung. Tatsächlich sind nach meiner Kenntnis die Medienberichte über ein geplantes Mietrechtsänderungsgesetz, die Sie zitieren, zutreffend: Verschlechterungen der Rechtsposition von Mietern sind offenbar sowohl hinsichtlich der Möglichkeit einer Mietminderung für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten geplant, als auch bezüglich der Pflicht des Mieters zur Duldung dieser Maßnahmen. Die CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition hat sich allerdings bisher offenbar noch nicht auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen können. Eines lässt sich aber bereits jetzt feststellen: die Tendenz der geplanten Änderungen geht in die falsche Richtung. Energetische Gebäudesanierung ist richtig und wichtig, aber vor allem ist sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die mit staatlichen Mitteln wirksam zu fördern ist. Kosten und Lasten dürfen nicht den Mietern aufgebürdet werden, wir brauchen im Gegenteil eine wirksame Eindämmung von starken Mietpreissteigerungen, wie sie zurzeit in den Ballungsräumen wieder zu beobachten sind. Maßstab für mögliche gerechte sanierungsbedingte Mieterhöhungen müssen aber die tatsächlich erzielbaren Energiekosten-Einsparungen sein, darauf hat der Mieterbund NRW zu Recht verwiesen. Dies hat auch der Bundesrat in einer Stellungnahme gefordert. Für Ihre persönliche Situation haben sich also gegenüber der bisherigen Rechtslage (noch) keine Änderungen ergeben. Konkrete Hilfe können Sie am besten über den Deutschen Mieterbund e.V. bekommen. Wenn Sie weitere Hilfe und Unterstützung brauchen, melden Sie sich bitte wieder bei mir.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul