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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Andreas W. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Andreas W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Wieczoreck-Zeul,

ich wende mich als Abgeordnete des Wahlkreises Wiesbaden an Sie und habe eine Frage zum Dienstrechtsneuordnungs-, speziel dem Besoldungsüberleitungsgesetz.

Wie kann es sein, dass ich nach neuem Recht und zum 01.07.2009 erfolgter Überführung in die Überleitungsstufe zu 5 zum Zeitpunkt der Vollendung meines 41. Lebensjahres (in 2 Jahren) der Stufe 5 zugeordnet werde, ein "neuer Beamter" sich zum gleichen Zeitpunkt (Annahme: Abitur mit 19 Jahren + 3 Jahre Vorbereitungsdienst) jedoch bereits in Stufe 7 befindet?

Ist dieser Bruch systemisch gewollt?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Weicker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weicker,

vielen Dank für Ihr Schreiben, ich möchte Ihnen darauf gerne antworten.

Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist nach einem entsprechenden Vorschlag des Bundesministeriums des Innern durch die Bundesregierung geändert worden. In der Vorlage wurde unter anderem dafür gesorgt, dass die bisherigen Bezüge für die derzeitig aktiven Beamten gewahrt bleiben.

Ich kann verstehen, dass Sie Ihre konkrete Einstufung als "Bruch" empfinden. Ein Ziel des neuen Gesetzes war es aber, neue zeitgemäße Besoldungsmöglichkeiten für die Zukunft zu schaffen. Sie bedeuten keine Nachteile für die gegenwärtig aktiven Beamtinnen und Beamten.

Wenn Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich auch gerne an mein Bürgerinnen- und Bürgerbüro in Wiesbaden unter der Telefonnummer 0611-9999 111 wenden, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Heidemarie Wieczorek-Zeul