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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Andreas K. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Andreas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
aufgrund jüngster Presseverlautbarungen erlaube ich mir, Ihnen als einer der führenden SPD-Politikerinnen und Kabinettsmitglied folgende Frage zu stellen:
rechtfertigen Ängste in einem Teil der Bevölkerung, die auf subjektiver Wahrnehmung beruhen, die Einschränkung verfassungsrechtlich zugestandener Bürgerrechte und das Unterlaufen rechtsstaatlicher Grundsätze?

Wie Sie sich sicher denken können, beziehe ich mich auf die angekündigte Verschärfung des Waffenrechts, das neben einem sachlich kaum zu begründenden Verbot von Paintball-Spielen auch eine Aushebelung der Unverletzbarkeit der Wohnung gemäß Art. 13 vorsieht. Wie Sie ja auch wissen, sehen die bis dato definierten Ausnahmen durchgängig eine richterliche Zustimmung und eine konkrete Gefahr für die Gesellschaft, bzw. den einzelnen vor.
Von der Abwehr einer konkreten Gefahr kann aber wohl kaum die Rede sein, wenn sogar das Bundeskriminalamt feststellt, dass von Legalwaffenbesitzern keine statistisch signifikante Gefahr ausgeht.
Damit basieren Forderungen nach Verschärfungen des WaffG aber vor allem auf den Eindrücken und Ängsten, die sich nach dem tragischen Vorfall in Winingen und der anschließenden, in weiten Bereichen unsachlichen Berichterstattung in den Medien, eingestellt haben.
Halten Sie das für eine verantwortungsvolle Grundlage für ein Gesetzgebungsverfahren?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kemme

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