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Heidemarie Scheuch-Paschkewitz
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Frage von Klaus L. •

Frage an Heidemarie Scheuch-Paschkewitz von Klaus L. bezüglich Familie

Stimmt es, daß Sie als Bundestagsabgeordnete ein Recht auf 2000,-- Euro Sterbegeld haben, bzw Ihre Hinterbliebenen.
Wenn ja mit welchem Recht, da es ja den gesetzlichen Versicherten und auch den Beamten gestrichen wurde.

K.Loske

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Loske,

kurz vorab, um Missverständnisse zu vermeiden: ich kandidiere zum Bundestag, aber ich bin (noch) keine Abgeordnete.

Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Das Überbrückungsgeld beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden das Eineinhalbfache der Abgeordnetenentschädigung. Es diente früher auch zur Abdeckung von Bestattungskosten ("Sterbegeld"). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.

DIE LINKE setzt sich für eine umfassende Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung ein. Privilegien wie die steuerfreie Kostenpauschale und die beitragsfreie Altersversorgung für Abgeordnete gehören auf den Prüfstand. Wir fordern, dass auch Abgeordnete künftig in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Bis eine umfassende, sozial gerechte Diätenreform unter Dach und Fach ist, darf es keine weiteren Diätenerhöhungen geben.