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Hauke Hansen
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Frage von Sina D. •

Wie stehen sie zum AfD-Parteiverbot und was werden sie ggf. unternehmen, um dies voranzutreiben?

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Die Ausrede, dass die Menschen mit der Wahl der AfD nur ihren Protest zum Ausdruck bringen, gilt nicht mehr. Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine extremistische Partei handelt.
Wir haben es mit einer Partei zu tun, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist. In zwei dieser Länder hat sie bei den Landtagswahlen im Herbst zugleich gute Aussichten, stärkste Kraft zu werden. In einem solchen Moment sollte eine wehrhafte Demokratie die Instrumente, die ihr zu ihrem eigenen Schutz zur Verfügung stehen, auch nutzen.
Daneben ist die beste Art und Weise extremistischen und insbesondere rechtsextremistischen Parteien den Nährboden und damit Wählerklientel zu entziehen, immer noch die, gute und für die Menschen nachvollziehbare Politik zu machen, die ihr Leben dauerhaft verbessert. Politik muss ihr Handeln zudem umfassend erklären. Es ist darüber hinaus wichtig, Probleme klar und sachlich zu benennen und die Sorgen und Nöte der Menschen ernst zu nehmen. Das ist in der Vergangenheit manchmal zu kurz gekommen.
Was es vor allem braucht, ist die Entschlossenheit über Parteigrenzen hinweg, dass wir den Kampf gegen Rechtsextremismus jetzt und gemeinsam bestreiten müssen. Es ist notwendig, dass Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten ihre Stimme für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erheben. Auf Demonstrationen, aber genauso im privaten wie beruflichen Umfeld. Darin dürfen wir nicht nachlassen, im Großen wie im Kleinen.
Ein Parteienverbot ist ein scharfes Schwert, das nicht leichtfertig angewandt werden darf. Denn die Gründung von Parteien ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht.
Ein Verbot, das heißt die Anstrengung eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht durch die Bundesorgane Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung, muss daher sehr gut vorbereitet und rechtliche Alternativen wie Verbote von Teilorganisationen, der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung oder der Entzug von Grundrechten einzelner Extremisten müssen intensiv geprüft werden.
Zum Schluss noch der Hinweis, dass die AfD in Schleswig-Holstein nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird und das Land Schleswig-Holstein keine Initiative für ein Verbotsverfahren plant. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, die auf Grundlage der Informationen des Verfassungsschutzes bewerten müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen. Das ist keine Aufgabe, die eine Landesregierung angehen kann.

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