Frage an Hartwig Fischer von Uwe R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Fischer,
die Krankenkassenbeiträge sollen steigen, auf mindestens 15,5%.
Dazu hat die Koalition aus Union und SPD laut tagesschau vom 05.10.2008 beschlossen, dass als Kompensation die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 2,9% (oder waren es 2,8?) gesenkt werden.
Wie sollen die erhöhten Krankenkassenbeiträge bei Rentnerinnen und Rentnern kompensiert werden, denn diese (und andere Gruppen) zahlen zwar (erhöhte) Krankenkassenbeiträge aber keine AL-Versicherungsbeiträge?
Ist die Meldung mit der Kompensation nicht einfach nur ein dummer Versuch, die Bevölkerung auf peinliche Art zu verarschen?
Warum wird auf Seiten der Politik so dreist argumentiert?
Meinen Sie nicht auch, dass die Wählerinnen und Wähler durch diese Art zu Nicht-Wählerinnen und Nicht-Wählern gemacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Reinecke
Sehr geehrter Herr Reinecke,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2009.
Nach dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll ab Beginn des kommenden Jahres der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 241 I, III SGB V einheitlich festgelegt werden. Der allgemeine Beitragssatz soll -wie Sie zutreffend feststellten- für das Jahr 2009 bei 14,6 % bzw. der ermäßigte Beitragssatz bei 14,0 % liegen. Dabei sollen beide Beitragssätze zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherten wie bisher paritätisch geteilt werden. Zusätzlich trägt der Versicherte jedoch 0.9 Beitragssatzpunkte des Versicherungsbeitrags, so dass der Gesamtbetrag bei 15,5 % bzw. 14,9 % liegt.
Die einheitliche Festlegung der Beitragssätze ist Teil der Umstrukturierung, die durch die Gesundheitsreform 2007 für die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen beschlossen wurde. Grund für die Vereinheitlichung des Versichertenbeitrags ist die Einführung eines Gesundheitsfonds ab Januar 2009. Der geplante Gesundheitsfond soll das Kernproblem der schwankenden Einnahmen der Krankenkassen lösen. Diese sind auf verschiedene Ursachen zurückzuführen, die im Ergebnis zu unterschiedlichen Krankenkassenbeiträgen geführt haben. In den letzten Jahren gibt es immer weniger sozialversicherungspflichtige und damit beitragspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und gleichzeitig einen Kostenanstieg durch die Anzahl immer älter werdender Versicherter. Hinzu kommt, dass die einzelnen Krankenkassen durch die Krankheitslasten ihrer Mitglieder unterschiedlich belastet werden. Dieses Ungleichgewicht haben sie durch wachsende Beiträge an ihre Versicherten weitergegeben.
Der Gesundheitsfond setzt sich aus den vereinheitlichten Krankenkassenbeiträgen und einem wachsenden Zuschuss des Bundes zusammen. Die Höhe des Gesamtbedarfs wird durch den Schätzerkreis des Bundesversicherungsamts auf der Grundlage der voraussichtlichen Beitragseinnahmen ermittelt. Der Schätzerkreis besteht aus Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes sowie des Spitzenverbandes der Krankenkassen zusammen.
Die Gesamteinnahmen des Fonds werden an die Krankenkassen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, der sich nach Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten richtet verteilt. Damit wird gewährleistet, dass die Krankenkassen, die über eine höhere Anzahl an älteren und kranken Versicherten verfügen, auch eine höhere Beitragssumme erhalten, um die ihnen entstehenden Mehrkosten abzufangen und nicht durch Zusatzkosten an ihre Versicherten weiterzugeben.
Wie Sie richtig bemerkten, zahlen ab 2009 auch Rentner den allgemeinen Beitragssatz. Die Mehrzahl der Rentner ist durch den neuen Beitragssatz jedoch entweder weniger oder maximal 0,1 % mehr belastet als bisher. Insbesondere sind davon die Rentnerinnen und Rentner erfasst, die bei den großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind. Bei rund 30 % der Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1 und 0,5 %. Damit sind 13 % der Rentner Mitglieder bei Krankenkassen, die von ihren Mitgliedern zwischen 0,5 und 0,95 % fordern. Ich denke, dass eine derartige Anhebung des Beitragssatzes angesichts der Tatsache gerechtfertigt ist, da es ohne die einheitliche Beitragserhebung und die damit verbundene gerechte Verteilung durch den Fond zu einer Verschärfung der Ungleichbehandlung gekommen wäre.
Neben den Änderungen zur Krankenversicherung soll es ab dem 1. Januar 2009 zu einer Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von derzeit 3,3 % auf 2,8 % bis zum Jahr 2010 geben. Die Bundesagentur für Arbeit ist durch die Absenkung ihrer Beiträge angehalten, im Rahmen dieser Vorlagen ihre Leistungen aufrecht zu erhalten. Nach der Einlassung der Bundesagentur sieht sie sich in der Lage, einen gleichbleibenden Standard trotz der Absenkung der Beiträge zu garantieren.
Ich kann verstehen, dass Sie bezüglich dieser Absenkung und der gleichzeitigen Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags gerade mit Hinblick auf die Rentner Bedenken haben. Wie oben angemerkt sind aber nur ein geringer Teil der Rentner von der Erhöhung des Beitragssatzes betroffen. Ich bin der Auffassung, dass die Gesamtsituation und die Absicherung der Krankenversicherungsbeiträge angesichts der derzeitigen demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung den Verordnungsentwurf und die Entlastung der Arbeitnehmer/Arbeitgeber rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartwig Fischer, MdB