Frage an Hartwig Fischer von Jan N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
Auf der Internetseite von der ZEIT habe ich heute folgenden Artikel gelesen:
http://www.zeit.de/online/2008/16/gefaehrderabkommen-datenschutz
in dem es um ein Abkommen geht, daß Daten von Bundesbürgern recht freizügig an US-amerikanische Behörden weiterzugeben ermöglichen soll. Das Abkommen wurde laut ZEITonline-Artikel am 11. März von US-amerikanischen und bundesdeutschen Ministern getroffen, eine Abstimmung im Bundestag darüber steht jedoch noch aus. Laut ZEITonline ist "das Ganze (...) faktisch schon beschlossen".
Meine Frage an Sie lautet: Werden Sie diesem Abkommen zustimmen?
Werden Sie diesem Abkommen unter gewissen Umständen zustimmen, d.h. mit Rücksicht auf die Fraktionsbindung o.ä.?
Werden Sie diesem Abkommen auf gar keinen Fall zustimmen?
Wie werden Sie sich bei der Abstimmung verhalten?
Da das Abkommen - wie im Artikel erwähnt - am 11. März ohne große öffentliche Wahrnehmung getroffen wurde, denke ich, daß auch die Bundestagsabstimmung von der Öffentlichkeit unbemerkt verlaufen könnte, und um diese nicht zu verpassen, stelle ich Ihnen schon jetzt diese Frage, ohne zu wissen, wann eine Abstimmung im Bundestag erfolgen wird.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
J. Negroponte
Sehr geehrter Herr Negroponte,
für die effektive Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität und insbesondere des internationalen Terrorismus ist der grenzüberschreitende Informationsaustausch von überragender Bedeutung. Um diesen innerhalb Europas zu verbessern, wurde 2005 der Vertrag von Prüm geschlossen, der derzeit in den EU-Rechtsrahmen überführt wird. Insbesondere im Kampf gegen den Terrorismus bedarf es jedoch nicht nur einer engen innereuropäischen Zusammenarbeit, sondern ebenfalls einer intensiven transatlantischen Kooperation. Es ist deshalb beabsichtigt, mit den Vereinigten Staaten von Amerika ein "prünähnliches" Abkommen zu schließen, um auch den transatlantischen Informationsaustausch weiter zu verstärken. Ein entsprechender Abkomensentwurf wurde am 11. März 2008 paraphiert.
Das Abkommen umfasst drei Kernelemente, den automatisierteb Austausch von DNA-Daten zu Strafverfolgungszwecken, den automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten zu Zwecken der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr und den Spontanaustausch von Informationen zu Personen, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen.
Dabei gewähren sich die Vertragstaaten gegenseitig Zugriff auf die so genannten Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken mit dem Recht, diese für einen automatisierten Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zu nutzen. Fundstellendatensätze sind anonymisierte Datensätze, die lediglich das DNA-Profil bzw. den Fingerabdruck und eine Kennung enthalten, jedoch keine den Betroffenen unmittelbar identifiziernden Informationen! Bei einem Treffer erfolgt der Austausch weitergehender personenbezogener Daten wie bisher im Wege der Rechtshilfe.
Der Spontanaustausch, das heißt der Austausch ohne vorheriges Ersuchen, von Informationen zu Personen, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen sollen biographische Daten sowie Fingerabdrücke und die jeweils verdachtsbegründenden Informationen umfassen und dient ausschließlich der Verhinderung terroristischer Straftaten.
Flankiert werden die Regelungen über den intensivierten Austausch von Daten von angemessenen datenschutzrechtlichen Vorkehrungen. Aufgenommen wurden insbesondere Bestimmungen über die zulässige Verwendung übermittelter Daten und ihre vertrauliche Behandlung, die Berichtigung, Sperrung und Löschung unrichtiger oder unvollständiger Daten sowie Informationspflichten über die Weiterverarbeitung.
Somit bleibt festzuhalten, dass ein Informationsaustausch lediglich in anonymisierter Form stattfindet. Lediglich bei terroristischen Gefährdern kann der Austausch von personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Gefahrenabwehr erfolgen.
Bezüglich Ihrer Befürchtung einer in der Öffentlichkeit unbemerkten Abtsimmung über dieses Regierungsabkommen im Deutschen Bundestag, kann ich Sie beruhigen. Alle Sitzungen des Deutschen Bundestages werden live auf dem Sender Phönix übetragen. Auf meiner Homepage, http://www.hartwig-fischer.de , finden Sie ebenfalls eine Live-Schaltung zu den Sitzungen des Parlaments sowie die aktuelle Tagesordnung jeder Sitzung. Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte direkt an meiner Berliner- oder Göttinger Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Hartwig Fischer