Frage an Hartwig Fischer von Mathias B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Fischer,
auf Grund eines Berichtes vom 11.01.2008 in Monitor ist einer breiten Schicht der Bevölkerung klar geworden, dass auf Grund gesetzlicher Gegebenheiten Ansprüche auf die "Riester-Rente" auf eine Grundsicherung angerechnet werde. Wie stehen Sie zu dieser Regelung und setzen Sie und die CDU sich insgesamt für eine Korrektur ein?
Mit freundlchem Gruß
Mathias Behrendt
Sehr geehrter Herr Behrendt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar 2008, mit der Sie die Anrechnungsregelungen der staatlich geförderten Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter thematisieren.
Zum 1. Januar 2003 wurde die bedarfsorientierte "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" als eigenständige Sozialleistung eingeführt. Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Die Berechnung der Grundsicherungsleistung ist eng an das Sozialhilferecht angelehnt. Die Sicherung des "grundlegenden Bedarfs" erfolgt bedarfsorientiert. Es erhält also nur derjenige Leistungen, dessen Einkommen und Vermögen seinen individuell zu bestimmenden grundlegenden Bedarf nicht abdecken. Eigenes Einkommen und Vermögen sind grundsätzlich einzusetzen. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Dieses können z. B. sein: Erwerbseinkommen, Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen, Zinsen, Einkünfte aus Kapitalvermögen. Kleinere angesparte Barbeträge oder sonstige Geldwerte brauchen nicht als Vermögen eingesetzt werden.
Ziel muss es sein, die Hilfebedürftigkeit im Alter zu vermeiden. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist üblicherweise nicht Ziel der Lebensplanung. Da die Höhe der Alterseinkommen im Wesentlichen die Verhältnisse während der Erwerbsphase widerspiegelt, sind vor allem Umfang bzw.Dauer der Erwerbstätigkeit entscheidend dafür, ob im Alter Hilfebedürftigkeit besteht. Alle Maßnahmen, die direkt oder indirekt zu einer Steigerung der Erwerbstätigkeit beitragen, verringern das Risiko von Altersarmut. Für diese Maßnahmen setzen wir uns ein.
Die Aussage, dass sich Sparen für die Altersvorsorge deshalb nicht lohne, weil es die Grundsicherung gibt, kann ich bzgl. der genannten Gründe nicht bestätigen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hartwig Fischer