Frage an Hartwig Fischer von Thomas B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich habe gegenüber wo ich wohne, eine Kneipe. 90% der Besucher sind Raucher. Die wenigen Nichtraucher stören sich explizit und ausgesprochen nicht daran. Es ist ein gemischtes Publikum von ca. 30 Jahre aufwärts, keine Jugendkneipe.
Nun hat der Landtag sein Raucherdiskriminierungsgesetz beschlossen. Die Pächterin hat zwei Möglichkeiten: entweder sie läßt die Leute weiterhin rauchen und verliert früher oder später dadurch die Konzession. Oder Sie stellt ihre Gäste auf die Straße, ggf. auch nachts um 24 Uhr, diese unterhalten sich dort, die Nachbarschaft holt ständig die Polizei wegen Lärmbelästigung und früher oder später verliert sie auch die Konzession.
Was würden Sie der guten Dame raten, was sie nun tun soll? Sich erschießen oder lieber Tabletten nehmen? Übrigens beginnt über dieser ganzen Problematik bereits ihre Ehe in die Brüche zu gehen - und das war bislang nur das Vorgeplänkel).
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden
Thomas Baur, Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Baur,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich ihnen auf Ihre Anfrage keine direkte Antwort geben, da die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Nichtraucherschutzes in den Hoheitsbereich der Bundesländer, in Ihrem Fall von Baden-Württemberg, fällt. Da ich für den Wahlkreis Göttingen/Niedersachsen im Deutschen Bundestag bin, kann ich Ihnen bezüglich des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg keine Auskunft geben. Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen an meine Kollegen und Ihre zuständigen Abgeordneten Herrn Dr. Axel Fischer, MdB oder Herrn Ingo Wellenreuther, MdB wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hartwig Fischer