Frage an Hartwig Fischer von Hartwig K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fischer,
ich betreibe eine kleine Kneipe bei uns in Göttingen. Ich finde die absehbare Lösung bezüglich des Rauchverbotes in Gaststätten sehr gut. Vor allem, daß wir eine Ausnahmegenehmigung erhalten ("eckkneipenregelung") ist fair. Vielleicht kommt auch der ein oder andere Hesse zu uns. Jetzt meine Frage: Ist es sicher, daß die Hessen keine solche Ausnahmegenhmigung einführen? Und könnten Sie sich dafür (also, daß die Hessen keine Ausnahmen zulassen) auch einsetzen?
Ihr H. Kleiner
Sehr geehrter Herr Kleiner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. März 2007 zum Thema Nichtraucherschutz. Bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Antwort.
Unter dem Link http://www.stk.niedersachsen.de/master/C35943819_N35943082_L20_D0_I484.html können Sie das gesamte Nichtraucherschutzgesetz für Niedersachsen einsehen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich bezüglich des Nichtraucherschutzgesetz des Landes Hessen Ihnen leider keine Auskunft geben kann, da der Nichtraucherschutz unter die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Hartwig Fischer, MdB