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Frage von Gesellschaft für bedrohte V. •

Frage an Hartwig Fischer von Gesellschaft für bedrohte V. bezüglich Recht

Wahlprüfsteine der Gesellschaft für bedrohte Völker zur Bundestagswahl am 18. September 2005

Mit sechs "Wahlprüfsteinen" zu besonders drängenden Menschenrechtsthemen fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die für die kommende Bundestagswahl kandidierenden Politikerinnen und Politiker aller Parteien dazu auf darüber zu informieren, was sie zur Lösung dieser Probleme beitragen wollen.

Als internationale Menschenrechtsorganisation mit beratendem Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und mitwirkendem Status beim Europarat sind wir davon überzeugt, dass deutsche Interessensvertretung als politische Pogramm allein nicht ausreicht. Ungelöst können schwelende Konflikte zu einem Flächenbrand werden, der kaum noch zu löschen ist. Terrorismus, der uns alle bedroht, kann die Folge sein. Deutschland kann entscheidend zum Schutz von Minderheiten und Ureinwohnergemeinschaften beitragen und mithelfen, Konflikte zu entschärfen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern und Völkermord sowie Vertreibungen zu beenden.

Bitte laden Sie unsere "Prüfsteine" herunter und legen Sie sie den Bundestagskandidatinnen und –kandidaten in ihrem Wahlkreis mit der Bitte um Beantwortung vor.

Die Politikerinnen und Politiker fordern wir dazu auf, Ihre Antworten öffentlich zu machen und sie uns außerdem mitzuteilen: Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Postfach 2024, 37010 Göttingen, Tel. 0551 499 060, Fax 0551 58 0 28, E-Mail: info@gfbv.de.

1. Tibet braucht Unterstützung!

In seiner Tibetresolution vom 20. Juli 1996 hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich für einen glaubwürdigen Dialog zwischen dem Dalai Lama und der chinesischen Führung einzusetzen und sich gegen die planmäßige massive Ansiedlung von Chinesen in Tibet auszusprechen. Seitdem ist nichts geschehen. Die Zeit drängt, denn nur der inzwischen 70 Jahre alte Dalai Lama kann einen gewaltlosen Weg für eine gemeinsame Zukunft Tibets und Chinas garantieren.

Wir fragen Sie: Was werden Sie für die Beendigung der kulturellen und religiösen Unterdrückung und Verfolgung der Tibeter tun?

2. China bedroht Taiwan!

Die totalitär regierte Großmacht China bedroht das kleine demokratische Taiwan. Mit dem Anti-Abspaltungsgesetz ermächtigte Chinas Parlament das Regime, auch militärisch gegen Taiwan vorzugehen. Zur gleichen Zeit machte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Anwalt Pekings: Er sprach sich vehement für die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China aus und bekräftigte seine Einstellung, obwohl sich Bundestag und Europäisches Parlament um den Frieden zwischen China und Taiwan sorgten und die Kanzlerinitiative ablehnten.

Wir fragen Sie: Was wollen Sie tun, damit das bitter notwendige Waffenembarge der Europäischen Union gegen China aufrecht erhalten bleibt?

3. Tschetschenien stirbt!

Völkermord ist das schlimmste Verbrechen, zu dem Menschen fähig sind. In Tschetschenien – am Rande Europas – wurde von 1994 bis heute jeder Fünfte Opfer von Genozid. Unter den 200.000 Toten sind 50.000 Kinder und Jugendliche, schätzt die Gesellschaft für bedrohte Völker. Täglich verschwinden Zivilisten spurlos, werden gefoltert und getötet. Zehntausende sind kriegsverletzt. Viele können nicht ausreichend versorgt werden. Jetzt weitet sich der Krieg auf die Nachbarregionen aus.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Tschetschenien-Politik des befreundeten russischen Präsidenten Wladimir Putin vorbehaltlos unterstützt: Er entsandte eine Delegation des BND in die tschetschenische Hauptstadt Grosny, nachdem sie dem Erdboden gleichgemacht worden war. Bundeswehr und russische Armee vereinbarten gemeinsame Übungsmanöver, und ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher begleitete den russischen Präsidenten im Frühjahr 2005 zur Messe nach Hannover.

Wir fragen Sie: Welche Initiativen werden Sie für die Wiederherstellung des Friedens in Tschetschenien entwickeln? Welche Maßnahmen könnte Deutschland ergreifen, um die Verfolgungen und Morde in Tschetschenien zu beenden?

4. Darfur ist die Hölle auf Erden!

Die Provinz Darfur im Westen des Sudan ist die Hölle auf Erden. Massaker, Flucht, Hunger und Krankheiten haben dort bereits bis zu 400.000 Opfer gefordert. Das ist Völkermord. Die arabischen Janjaweed-Reitermilizen töten und vertreiben die schwarzafrikanische muslimische Bevölkerung. 2.000 Dörfer gingen schon in Flammen auf, viele Brunnen wurden vergiftet. Die 2,5 Millionen Vertriebenen sind selbst in den Flüchtlingslagern nicht sicher. Gegen diesen Genozid hat die Bundesregierung zwar protestiert, doch das Sterben geht täglich weiter.

Viele Politiker haben es sehr bedauert, dem Völkermord in Ruanda 1994 tatenlos zugesehen zu haben, durch den fast eine Million Menschen sterben mussten.

Wir fragen Sie: Was wollen Sie tun, um nun den Genozid in Darfur im Westen des Sudan endlich zu beenden?

5. Ein Hilfsprogramm für Srebrenica!

Zehn Jahre nach dem Massaker von Srebrenica gedachte die Welt am 11. Juli 2005 der 8.106 namentlich bekannten bosnischen Jungen und Männer, die 1995 den serbischen Truppen zum Opfer gefallen sind. Etwa 6.500 Ermordete wurden bisher aus Massengräbern exhumiert, 2.000 von ihnen identifiziert und auf dem Friedhof der Gedenkstätte beigesetzt. Als Vertriebene wurden die Hinterbliebenen über die Welt zerstreut. Tausende leben bis heute in Flüchtlingsquartieren in Bosnien. Die ersten 3.000 Überlebenden sind in die verelendete, von der Welt vergessene Stadt Srebrenica zurückgekehrt. Sie stehen meist vor den Ruinen ihrer zerstörten Häuser.

Die Überlebenden des Massakers von Srebrenica fühlen sich von aller Welt verlassen. Sie brauchen dringend Unterstützung.

Wir fragen Sie: Was werden Sie tun, damit für Srebrenica umgehend ein internationales Hilfsprogramm beschlossen wird, für das auch die zukünftige Bundesregierung Finanzmittel zur Verfügung stellt?

6. Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge!

Zweihunderttausend Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus leben mindestens seit fünf Jahren, oft jedoch schon ein bis zwei Jahrzehnte in Deutschland: Ihnen wurde zwar Duldungen erteilt, doch diese sind nur wenige Monate gültig und müssen immer wieder verlängert werden. Dieser Aufenthaltsstatus macht sie rechtlos; er verbietet ihnen in der Regel die Arbeitsaufnahme und eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder. Dennoch sprechen die Kinder dieser Flüchtlinge Deutsch de facto als Muttersprache. Sie haben hier Wurzeln geschlagen, sind Teil unserer Gesellschaft geworden und vielfach erfolgreich auf unseren Schulen.

Der Beschluss der Innenministerkonferenz, Flüchtlinge aus diesem Kreis in ihre Herkunftsländer zurückzuschicken, ist unmenschlich. Den Kindern, die hier in Deutschland geboren wurden, sind diese Länder nicht nur völlig fremd. Es sind auch Staaten darunter, die Krisengebiete sind. Zudem droht in Deutschland eine demographische Katastrophe. Denn hier werden zu wenige Kinder geboren.

Wir fragen Sie: Was wollen Sie tun, damit diese Kinder und ihre Eltern in Deutschland bleiben können?

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CDU

1. Tibet braucht Unterstützung!

Wir fragen Sie: Was werden Sie für die Beendigung der
kulturellen und religiösen Unterdrückung und Verfolgung der
Tibeter tun?

In seinem Beschluss vom 23. April 1996 forderte der Deutsche Bundestag von der chinesischen Regie­rung u.a. die Achtung der Menschenrechte, die Beendigung der Zer­störung der tibetischen Kultur sowie die Annahme des vom Dalai Lama angebo­tenen Dialogs. Tibet blieb auch in den Folgejahren ständiger Beratungsgegenstand im Deutschen Bundestag. Am 16. April 2002 wurde ein zweiter Tibet-Beschluss gefasst, in dem der Bundestag die Mit­glieder des Chi­nesischen Volkskongresses bat, sich mit dem Thema Tibet zu befassen und sich dafür einzusetzen, dass ein direkter Dialog mit dem Dalai Lama aufgenommen wird. Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im interfraktionellen Tibet-Arbeitskreis, im Auswärtigen Ausschuss sowie im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe haben seitdem immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Antwort des chinesischen Volkskongresses aussteht, und zuletzt auch Bundestagspräsident Thierse vor seiner China-Reise im April dieses Jahres gebeten, gegenüber seinem chinesischen Kollegen dieses Thema anzusprechen.

Vertreter der Union haben bei allen ihren Kontakten gegenüber Vertretern der chinesischen Führung wiederholt das Schicksal des Panchen Lama, die Unterdrückung jeglicher kulturellen und religiösen Identität der Tibeter, die Inhaftierung von Nonnen und Mönchen, die Folter in den Gefängnissen, die Zerstörung der Umwelt sowie die gezielte Sinisierungspolitik auf Kosten der tibetischen Kultur zur Sprache gebracht. Dies werden sie auch weiterhin tun.

Die Union hat einen engen Kontakt zum Dalai Lama bzw. seinem Europa-Büro mit Sitz in Genf gepflegt. Die Partei- und Fraktionsvorsitzende Frau Dr. Merkel hat am 16. Juni dieses Jahres auch ein längeres Gespräch mit dem Dalai Lama geführt; auch Ministerpräsident Koch unterhält eine Verbindung zum Dalai Lama.

2. China bedroht Taiwan!

Wir fragen Sie: Was wollen Sie tun, damit das bitter notwendige
Waffenembargo der Europäischen Union gegen China aufrecht
erhalten bleibt?

CDU und CSU haben sich entschieden gegen die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China ausgesprochen. Bereits die damalige unionsgeführte Bundesregierung hat nach der blutigen Niederschlagung der Demo­kratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989 die Einführung eines Waffenembargos der EU gegenüber China unterstützt. CDU und CSU haben die unilateralen Versuche der Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder, die Aufhebung gegen den Widerstand der Mehrheit in der EU zu erzwingen, heftig kritisiert. Mehrfach haben wir diese Versuche zum Gegenstand von Erörterungen im Deutschen Bundestag gemacht. Noch im März 2005 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag gegen die Aufhebung im Bundestag eingebracht und darüber eine Debatte am 14. April 2005 erzwungen, in der unsere Kanzlerkandidaten Frau Dr. Merkel, MdB nachdrücklich gegen Bundeskanzler Schröder Position bezog. Der Antrag ist von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden. Die Union bleibt bei ihrer Haltung, die sie auch im Rahmen der EU vertreten wird. Damit hat die Union eine dezidiert andere Meinung als Bundeskanzler Schröder, der sich – entgegen der Willensbekundungen des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments – vehement für die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegenüber China ausspricht.

Die Position der Union wird klar begründet durch die gemeinsame Erklärung der CDU-Bundesfachausschussvorsitzenden Armin Laschet MdEP und Elmar Brok MdEP vom 21. März dieses Jahres, die Sie unter folgendem Link finden können:

www.cdu.de/db/pabz.php?tid–&sta=1&loadt66

3. Tschetschenien stirbt!

Wir fragen Sie: Welche Initiativen werden Sie für die
Wiederherstellung des Friedens in Tschetschenien entwickeln?
Welche Maßnahmen könnte Deutschland ergreifen, um die
Verfolgungen und Morde in Tschetschenien zu beenden?

Die Union hat die kritiklose Politik der derzeitigen Bundesregierung und insbesondere Bundeskanzler Schröders gegenüber den Vorgängen in Tschetschenien stets kritisiert. Beispielsweise hat der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Friedbert Pflüger MdB, in seiner Rede zum Tschetschenienkonflikt in der Bundestagsdebatte vom 3. Dezember 2004 ausgeführt:

„Natürlich muss man hart gegen Terroristen vorgehen, aber doch nicht gegen das ganze tschetschenische Volk. ... Von russischer Seite wird nicht mehr zwischen dem nationalistischen Widerstand, den Islamisten und dem tschetschenischen Volk unterschieden. Es gibt keinen Spielraum für Verhandlungen, keinen Spielraum für internationale Vermittlungen.“

Die Union hat stets erklärt, dass wir Russlands legitimes Recht auf Aufrechterhaltung der territorialen Integrität ebenso selbstverständlich respektieren wie die Bemühungen Präsident Putins um die Schaffung stabiler politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Niemand kann ein Interesse an einer Destabilisierung der Russischen Föderation haben. Zugleich hat die Union aber auch immer wieder deutlich gemacht, dass eine rein militärische Lösung des Tschetschenien-Konflikts nicht möglich sein wird. Notwendig ist eine politische Lösung.

Eine Lösung des Konflikts kann aber nicht von außen erreicht werden, wenn die Konfliktparteien nicht gewillt sind, Unterstützung von außen zu akzeptieren. Die Union schlägt deshalb vor, mit dem Europarat oder der OSZE an einem runden Tisch den Versuch zu unternehmen, neben der Härte gegen Terroristen, die auch wir befürworten, gemeinsam mit seriösen Verhandlungspartnern auf tschetschenischer Seite, die auch von der tschetschenischen Bevölkerung akzeptiert werden, nach Lösungen und Wegen aus dem Konflikt zu suchen, die einerseits Tschetschenien mehr Autonomie bringen, aber andererseits die Anerkennung der Zugehörigkeit zur russischen Föderation garantiert.

Um das Klima für mögliche Verhandlungen zu verbessern, regen wir an, Unterbringungsmöglichkeiten und Zugang zu humanitärer Hilfe für tschetschenische Flüchtlinge innerhalb und außerhalb Tschetscheniens zu verbessern. Tschetschenische Flüchtlinge sollten nicht durch Zwangmaßnahmen nach Tschetschenien zurückgeführt werden. Weiterhin schlagen wir vor, dass russischen und ausländischen Journalisten eine ungehinderte Berichterstattung aus Tschetschenien ermöglicht wird. Ebenso sollte die OSZE wieder eine Beobachter-Mission nach Tschetschenien entsenden dürfen. Beide Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Lage in Tschetschenien transparenter zu machen und damit durch die öffentliche Aufmerksamkeit einen mäßigenden Einfluss auf alle Beteiligten zu entfalten.

4. Darfur ist die Hölle auf Erden!

Wir fragen Sie: Was wollen Sie tun, um nun den Genozid in Darfur
im Westen des Sudan endlich zu beenden?

Die Union hat seit vielen Jahren immer wieder die schweren Menschenrechtsverletzungen in Darfur angeprangert, denen sich alle Konfliktparteien, sowohl die Regierung als auch die Rebellenorganisationen, schuldig gemacht haben. Immer wieder hat die Union vor einer Eskalation der Lage im Sudan gewarnt.

Die Union unterstützt nachdrücklich die Afrikanische Union in ihrem Bestreben, Sicherheit in Darfur herzustellen und den Konflikt zu beenden. Die Unterstützung der Bundeswehr und der deutschen Polizei für die afrikanische Mission wird von uns mitgetragen.

Der VN-Sicherheitsrat hat sich bereits mehrmals mit den Gräueln befasst. Sanktionen zur Durchsetzung der Resolutionen sind bislang aber stets an Russland und China – im Wesentlichen aufgrund von wirtschaftlichen Interessen – gescheitert. Wir kritisieren, dass die Bundesregierung ihre nach ihren eigenen Worten guten Beziehungen zu Russland und China nicht stärker auch dazu benutzt, die Unterstützung dieser beiden Länder für eine Konfliktlösung im Sudan einzufordern. Angesichts des unsagbaren Elends, der Vertreibungen und Morde, denen die Bevölkerung in Darfur ausgesetzt ist, muss die Weltgemeinschaft ihren Druck auf die Konfliktparteien erhöhen, damit endlich die bestehenden Waffenstillstandsabkommen und Vereinbarungen zu humanitären Fragen und Sicherheitsaspekten als Voraussetzung für ein Friedensabkommen eingehalten werden. Wir begrüßen, dass der VN-Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof mit der Untersuchung der Lage im Sudan betraut hat. Eine politische Lösung des Darfur-Konflikts ist unabdingbar für einen dauerhaften Frieden im gesamten Sudan.

5. Ein Hilfsprogramm für Srebrenica!

Wir fragen Sie: Was werden Sie tun, damit für Srebrenica
umgehend ein internationales Hilfsprogramm beschlossen wird, für
das auch die zukünftige Bundesregierung Finanzmittel zur
Verfügung stellt?

Eine Versöhnung zwischen den Volksgruppen sowie der Aufbau einer eigenständig tragfähigen staatlichen Struktur in Bosnien-Herzegowina können nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die Wunden der Vergangenheit zu heilen. Die Union sieht die Notwendigkeit, Flüchtlinge bei der Rückkehr in ihre alte Heimat zu unterstützen. Wir begrüßen es, wenn international entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Die Anstrengungen zu einer Verbesserung der Lage in Srebrenica müssen aber in einem weiteren politischen Kontext gesehen werden. Die Union unterstützt die Bemühungen der EU-geführten Operation ALTHEA, zur weiteren Stabilisierung und Befriedung von Bosnien und Herzegowina beizutragen. Wir fordern ein Konzept , wie die Entscheidungsverantwortung der Verfassungsorgane in Bosnien und Herzegowina nachhaltig gestärkt und die Kompetenzen des Hohen Repräsentanten im Zuge dessen reduziert und europäisiert werden können. Zugleich fordern wir von der bosnischen Seite, mehr Engagement und Eigenverantwortung bei der Entwicklung von Reforminitiativen, bei dem Bemühen um demokratische Kompromissfindung sowie bei der Umsetzung von Gesetzen und Vereinbarungen zu entwickeln.

Darüber hinaus muss ich darauf aufmerksam machen, dass die Aufgabe einer Partei vor allem darin besteht, die Rahmenbedingungen politischen Handelns zu formulieren. Die legislative Ausgestaltung obliegt- auf Bundesebene - dem Deutschen Bundestag, die exekutive Umsetzung der Bundesregierung. Deren Handeln kann und will die Union nicht vorgreifen.

6. Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge!

Wir fragen Sie:
Was wollen Sie tun, damit die Flüchtlingskinder und ihre Eltern
in Deutschland bleiben können?

Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge werden grundsätzlich nur für die Dauer der Krisensi­tuation in ihrem Her­kunfts­land bei uns aufgenommen. Nach deren Beendigung ist die Aufnahme auch im Interesse der Heimatländer wieder auf­zuheben.

Ein Verzicht auf die Durchsetzung des damit verbundenen Rückführungsanspruches kann sich aus humanitä­ren Grün­den ergeben. Das Engagement der Gesellschaft für bedrohte Völker auf diesem Feld verdient Anerkennung. Auch wir kennen genügend tragische Einzelfälle, bei denen die Rückfüh­rung in das Heimatland – insbesondere für Kinder und Jugendliche – zu einer großen, kaum vertretbaren Härte führen würde.

Der Grundsatz der Rückführung darf damit jedoch nicht in Frage gestellt werden. Die unionsgeführten Länder haben sich daher auf der Innenministerkonferenz in Stuttgart vom 23.-24.6.2005 gegen den Vorschlag von Bundesinnenminister Schily nach einem dauerhaften Bleiberecht ausgesprochen.

Bundesinnenminister Schily hat die Länder mit seiner Forderung nicht nur überrascht, sondern er hat zugleich versucht, sich über ihre Interessen hinwegzusetzen. Dies ist für eine konstruktive Zusammenarbeit nicht förderlich.

Das am 1.1.2005 in Kraft getretene neue Zuwanderungsgesetz sieht für humanitär beson­ders problematische Einzelfälle eine Härtefallregelung vor. Aufgabe der im Sinne dieser neuen Regelung jüngst in den meisten Ländern eingerichteten Härtefallkommissionen ist es, die um­strittenen Fälle von Familienausweisun­gen mit Blick auf das Wohl der betroffenen Kinder zu lösen. Für eine weitere pauschale Regelung gibt es daher keine Notwendigkeit.

Dass Familien belohnt werden sollen, die ihre Auswei­sung selbst jahrelang hinausgezögert haben und in denen die Eltern ihre Pflicht vernach­lässigen, ihre Kinder sprachlich und kul­turell auf die Heimkehr in ihr Heimatland vorzube­reiten, ist nicht nachvollziehbar. Wer diese Pflicht in der Hoffnung vernachlässigt, dadurch ein Bleiberecht im Gast­geberland zu erstreiten, missbraucht von vornherein seinen geduldeten Aufenthalt. Im Übrigen wäre ein Eingehen auf diese Forderung gegenüber den Fa­milien, die in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind und sich dort am Wiederaufbau ihres Landes beteiligt haben, ungerecht und nicht ver­tretbar.

Das von Ihnen geforderte generelle Bleiberecht wäre daher ein falsches politisches Signal, unrecht­mäßige Auf­enthalte zu le­galisieren und damit vor den Schwierigkeiten der Rückfüh­rung zu kapitulieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Hartwig Fischer, MdB