Portrait von Hartwig Fischer
Hartwig Fischer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hartwig Fischer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank B. •

Frage an Hartwig Fischer von Frank B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Fischer,

können Sie mir ein paar Fragen bezüglich der UN-Menschenrechtskonvention beantworten?

"Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse." (UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Sind die UN-Menschenrechtskonventionen auch für die BRD bindend?
Wenn JA:
Wie ist das mit unserem § 130, Abs. 3 StGB vereinbar? Warum haben wir dann den § 130, Absatz 2 StGB (Verleumdungsparagraph) verankert? Wie vereinbaren sich der Verleumdungsparagraph und das Grundgesetz Artikel 5, Abs. 1?

Wenn NEIN:
Was muss es uns interessieren, was Feindstaaten für Regelungen untereinander treffen? Zahlt die BRD Gelder an die UN? Wenn Ja, warum? Was tut der Bundestag, um einen Friedensvertrag zu erlangen? Finden aktuell Forderungen oder gar Erpressungen bezüglich des Friedensvertrags statt?

Über eine ausführliche Antwort werde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Borgmann

Portrait von Hartwig Fischer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18.06.2012 über abgeordnetenwatch.

Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählter Abgeordneter jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Auch kommt es bei der Plattform abgeordnetenwatch immer wieder vor, das Ihre Fragen erst Tage später an die Abgeordneten übermittelt werden und sie dadurch den Eindruck erhalten, ihre Fragen würden durch mich nicht unverzüglich beantwortet. Auch hatten bei der Bundestagswahl im Jahre 2009 alle Kandidaten nur nach Zahlung von 200,- Euro die Möglichkeit ein eigenes Profil für die Zeit des Wahlkampfes anzulegen.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es, dass ich Ihre Bürgeranfragen auf direktem und schnellstmöglichen Wege beantworte: entweder in Bürgergesprächen in meinem Göttinger oder Berliner Büro, durch Informationen auf meiner eigenen Homepage (www.hartwig-fischer.de) oder in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie daher Ihre Anfrage an hartwig.fischer@bundestag.de, damit ich Ihnen direkt und ohne Umwege persönlich antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hartwig Fischer, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.