Frage an Hartmut Schauerte von Erwin S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr.Schauerte.
Viele Rentner müssen, aufgrund der verfehlten Rentenpolitik, über das Renteneintrittsalter hinaus dazuverdienen.
Sie müssen dafür Beiträge zur Rentenversicherung entrichten, der Arbeitgeber natürlich auch. Ihre Rente steigt aber dadurch nicht.
Was gedenken Sie zutun um diesen Betrug an den Rentnern abzustellen.
Sehr geehrter Herr Siepmann,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Generell dürfen Renterinnen und Rentner neben ihrer Rente Geld hinzuverdienen. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. in Zukunft des 67. Lebensjahres) darf unbeschränkt hinzuverdient werden. Einschränkungen gibt es für Rentnerinnen und Rentner, die jünger als 65 Jahre sind.
Die sogenannten Minijobs mit Einkommen von regelmäßig bis 400 Euro im Monat sind nicht sozialversicherungspflichtig. Bei Einkünften oberhalb dieser Grenze gelten die allgemeinen Vorschriften der Sozialversicherungspflicht. Jedoch /entfällt/ für Arbeitnehmer, die bereits das Rentenalter erreicht haben, der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeberanteil wird deswegen erhoben, damit es nicht zu Beschäftigungsverschiebungen zugunsten von Rentenbeziehern kommt. Von einem Betrug an den Rentnern, die etwas zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen, kann also keine Rede sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Schauerte