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Hartmut Schauerte
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Frage von Witalij K. •

Frage an Hartmut Schauerte von Witalij K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schauerte,

danke erstmal, dass Sie sich zeit genommen haben um meine fragen zu beantworten.

Dass das BKA rechtstaatlichen Prizipien unterlieg ist zwar schön, doch schließt diese Tatsache den Missbrauch dieser Instanz nicht aus. Hierzu habe ich einen Interessanten Artikel gefunden:

Im laufenden Verfahren gegen die "militante gruppe" hat das Bundeskriminalamt Beweise gefälscht. Nun muss das Ausmaß der Manipulation geklärt werden
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30054/1.html

Wäre es vor diesen Hintergrund und den enormen Missbrauchspotenzial die Kontrolle der gesperrten Seiten nicht besser, statt blindes Vertrauen?

Außerdem haben doch erst kürzlich AK-Zensur mit ihrer Aktion Löschen statt verstecken gezeigt, dass man nicht Notwendigerweise ein undurchsichteges Gesetz schreiben muss, um effizienter gegen KiPo im Netz vorzugehen.

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht
Nachzulesen unter: http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funktioniert.html

Wie bewerten Sie die Vorhandenen möglichkeiten bei der Bekämpfung der KiPo im Internet, nach den durchlesen des oben genannten Artikels?

Mit freundlichen Grüßen

Witalij Kreker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kreker,

ich bedanke mich für Ihr abermaliges Interesse.

Das BKA ist als zentrale Kriminalpolizeibehörde des Bundes den rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen und die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes unterliegen der gesetzlichen Regelung. Zu dem von Ihnen genannten Vorfall und Verfahren ist mir nichts bekannt.

Die Zugangserschwernis zu Internetangeboten mit kinderpornographischem Inhalt ist nur ein Baustein einer Gesamtstrategie bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. „Löschen vor Sperren“ war während der Verhandlungen immer der Ansatz der Union. Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich entsprechende Internetangebote leider oft dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen, da sich die Inhalte oft auf im nicht EU-Ausland stehenden Servern befinden. Hier kann eine Zugangssperre als erster Schritt dazu dienen, Zufallsbesucher dieser Seiten von strafbaren Handlungen abzuhalten und ein notwendiges Unrechtsbewusstsein zu erzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB