Frage an Hartmut Schauerte von Manfred A. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schauerte,
die geplante neue CO2-abhängige Kfz-Besteuerung ist meiner Meinung nach nicht gelungen bzw. ungerecht. Da die CO2-Angaben der Hersteller dafür herangezogen werden (welche ja bekanntlich nicht praxisgerecht sind), sollte der CO2-Ausstoss mindestens noch bei einer Vollgasfahrt gemessen werden, oder die max. Autobahngeschwindigkeit auf 130 KM/H begrenzt werden. Der Wert bei 130 KM/H sollte dann natürlich mit einfließen.
Da ich fast täglich auf der Autobahn bin, kann ich behaupten, das Geschwindigkeiten von über 130 KM/H meistens von größeren Fahrzeugen gefahren werden, wie z.B. Audi Q7, BMW X5, S-Klasse, Porsche etc..
Wäre es da nicht sinnvoller, die KFZ-Steuer komplett abzuschaffen und diese gerecht auf den Benzinpreis umzulegen?
So würden Schnell- und Vielfahrer gerechter belastet und der Rentner und Wenigfahrer entlastet.
Es ist doch wohl nicht gerecht, wenn 2 Personen den gleichen Wagen fahren, der eine 6.000 KM und der andere 60.000 KM im Jahr fährt, das beide gleich viel Steuern zahlen! Der mit den 60.000 KM im Jahr wird wohl in der Regel min. 10 mal mehr die Straßen und die Umwelt strapazieren wie der mit 6.ooo KM!
Bei der Lohnsteuer und anderen Abgaben wird doch auch nach Einkommen besteuert und nicht alle gleich!!
Zusätzlich würde der Verwaltungsaufwand wegfallen was auch enorme Kosten sparen würde. Diese freigesetzten Beamten könnten sinnvoller für wichtigere Aufgaben eingesetzt werden wie Schwarzarbeiter kontrollieren oder Kinder- und Jugendbetreuung.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Arndt
Sehr geehrter Herr Arndt,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und Ihre Vorschläge bezüglich der Co2-bezogenen Kfz-Besteuerung.
Ziel der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen steht.
Um einen gewissen Ausgleich zu schaffen, wird dabei der Sockelbetrag nach der Antriebsart und Hubraumgröße des Fahrzeugs differenziert. Dabei dient der niedrigere Betrag für Otto-Personenkraftwagen der Kompensation für den Nachteil, den die Halter dieser Fahrzeuge durch die höhere Belastung von Otto-Kraftstoff mit der Energiesteuer haben. Der Sockelbetrag bewirkt also ein insgesamt ausgewogenes Belastungsverhältnis zwischen Personenkraftwagen mit kleinem und großem Hubraum.
Die ökologische Komponente der Neuregelung berechnet sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Wert des Fahrzeugs, soweit er eine bestimmte Basismenge überschreitet. Der Steuersatz für den CO2-Ausstoß der über der Basismenge liegt beträgt 2 € pro Gramm und gefahrenem Kilometer und ist linear gestaltet. Dies bedeutet, dass jedes Gramm CO2 gleich hoch besteuert wird.
Ziel ist es, einen Anreiz für den Kauf von Personenkraftwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger CO2-Emissionen zu geben.
Die wichtigsten Elemente der Reform sind somit:
- ein (linearer) Steuersatz für den CO2-Ausstoß von zwei Euro g/km,
- eine Basismenge von CO2, die steuerfrei bleibt (2010 und 2011: 120 g/km; 2012 und 2013: 110 g/km; ab 2014: 95 g/km),
- ein hubraumbezogener Sockelbetrag von 2,00 Euro je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Otto-Motor und 9,50 Euro je angefangene 100 ccm für solche mit Diesel-Motor;
- befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro für Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die vorzeitig die Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen.
Die von Ihnen erwähnten Viel- und Schnellfahrer werden darüber hinaus durch die Besteuerung ihres durch ihr Fahrverhalten erhöhten Spritverbrauchs belastet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Schauerte MdB