Frage an Hartmut Schauerte von Udo N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Schauerte,
obwohl ich seit 1986 an einer Berufserkrankung ( BK 1317 ) erkrankte und seit 1991 Erwerbsunfähigkeits-Rentner bin und deswegen meinen Malerbetrieb als selbständiger Maler- und Lackierermeister aufgeben musste, verweigert mir die BG seit 1991 durch Falschgutachten, die mir zustehende Verletztenrente. Hier ärgert mich besonders, daß dies im Zusammenspiel mit den Sozialrichtern geschieht ( 2 vom Gericht bestellte Gutachten, die eine haftungsbegündende Kausalität meiner Erkrankung zu meiner beruflichen Tätigkeit bestätigten, wurden nicht zur Urteilsfindung herangezogen, statt dessen, war das Parteigutachten der BG von Prof. Konietzko ausschlaggebend). Inzwischen wurde die BK 1317 so geändert, dass Alterkrankungen, die vor dieser Änderung erfolgten , nicht entschädigt werden sollen. Wie stehen Sie zu solch einer Rechtsauffassung und wie können, bzw. wollen Sie evtl. zur Unrechtsabhilfe beitragen ?
Mit freundlichen Grüßen
Udo Nolte
Sehr geehrter Herr Nolte,
wie kompliziert und schwer zu durchschauen die Sachlage bezüglich der Berufskrankheit BK 1317 ist, mussten Sie leider selbst direkt erfahren. Dies bedaure ich sehr.
Der von Ihnen geschilderte Fall liegt außerhalb meines Fachgebietes und die Recherchen dazu haben die Komplexität des Themas aufgezeigt. Ich habe mich deshalb in Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt, um den Sachverhalt zu klären.
Für den weiteren Fortgang der Sache, darf ich Sie bitten, sich an mein Berliner Abgeordnetenbüro zu wenden. Auch um Ihnen auf postalischem Wege das Antwortschreiben des Gesundheitsministeriums zukommen zu lassen:
Hartmut Schauerte