Frage an Hartmut Schauerte von Margret K. bezüglich Finanzen
Warum erfolgen Anpassungen (z.B. Renten) immer prozentual?
Die Schere zwischen Niedrigrenten und Höchstrenten geht immer weiter auseinander.
Beispiel: bei 3% Erhöhung von 1000 erhalte ich 30 Euro=1030
bei 3 % von 2000 erhalte ich 60 Euro = 2060
Wäre es nicht gerechter, jedem pauschal xx Euro zu geben ?
Warum erhalten Beamten ihre Renten nach dem letzten Nettogehalt? Im Wirtschaftsleben sind Höchstgrenzen /Bemessungsgrenzen vorgegeben, nach denen sich dann auch die Renten ausrichten.
Sehr geehrte Frau Koch,
vielen Dank für Ihre Frage zum deutschen Rentensystem und dessen Ausgestaltungspraxis.
Unter der Bundesregierung von Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde am 21. Januar 1957 im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Einführung der dynamischen Rente beschlossen. Das System sieht die automatische Bindung der Rente an die Lohnentwicklung vor. Die Rente sollte nicht mehr nur ein Zuschuss zum Lebensunterhalt sein, sondern den Lebensunterhalt der Arbeitnehmer auch im Ruhestand sichern.
Ursprünglich war die Rente vor 1957 statisch konzipiert. Sie wurde nach dem Nominalwert von Beitragszahlungen berechnet, die von der Entwicklung der Produktion, der Preise und Löhne längst überholt waren, wenn man in Rente ging. Auch während des Rentenbezugs gab es kein geregeltes Anpassungsverfahren. Das hat die Reform von 1957 geändert, wobei sie - im internationalen Vergleich ohne deutliches Vorbild - die aktuelle Lohnbewegung als Bezugsgröße wählte.
Konkret: Wenn man in Rente geht, wird der Wert der Beiträge, die man im Laufe der Jahre und Jahrzehnte gezahlt hat, auf das aktuelle Lohnniveau hochgerechnet. Im weiteren Verlauf folgt die Rente dann dynamisch der weiteren Lohnentwicklung in einem geregelten, gemäß der Lohnentwicklung ausgegestalteten Verfahren.
Auch Beamte und sonstige Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis unterliegen für ihre Pensionen einer Höchstgrenze, die derzeit auf 71,75 Prozent des letzten Gehalts abgesenkt wurde. Der individuelle Anspruch auf ein Ruhegehalt berechnet sich nach den absolvierten Dienstjahren der Beschäftigten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hartmut Schauerte MdB