Portrait von Hartmut Schauerte
Hartmut Schauerte
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hartmut Schauerte zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Erwin S. •

Frage an Hartmut Schauerte von Erwin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter herr Schauerte.
In vielen Ihrer Äußerungen zu der 8% Diätenerhöhung, rechtfertigen Sie diese damit, das seit Rot-Grün keinerlei Erhöhungen vorgenommen wurden. Das Gleiche gilt doch auch für Rentner, Bafög, Wohngeld, Kindergeld u.s.w. Für diese Bereiche haben Sie jedoch keine 8% Erhöhungen gefordert. Nur ihre Rechtfertigung für die 8% stimmt nicht.
Im Jahre 2006 haben Sie sich die Mitarbeiterpauschale um 3000 Euro pro Monat erhöht, ferner steigt Ihre steuerfreie Kostenpauschale jedes Jahr von selbst im Einklang mit den Lebenshaltungskosten - welch feine Regelung. Ihre Erhöhung beträgt monatlich 659,-Euro. Die Durchschnittsrentenerhöhung 2007 beträgt 10,- Euro. Ihre Erhöhung gegenüber den Rentnern beträgt demnach das 65-fache. Das ist unchristlich und Sie sollten sich schämen.
Als Mitarbeiter in der Blüm´schen Rentenkommision haben Sie die daraus resultierende Altersarmut der Rentner mit zu verantworten. Weitere prozentuale Erhöhungen führen dazu die Einkommens-schere immer weiter auseinander geht. Die Lösung kann nur ein Sockelbetrag sein. Für 2009 sind weitere 6% Diätenerhöhung geplant, werden Sie wieder zustimmen? Mit freundlichen Grüssen

Portrait von Hartmut Schauerte
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Siepmann,

dass die Vergütungen von Abgeordneten immer wieder kontroverse Reaktionen ausgelöst haben und auch in Zukunft werden, ist verständlich. Denn schließlich sind Sie, die Wählerinnen und Wähler, unser "Arbeitgeber". Umso verständlicher wird Ihr Ärger, wenn sich die Bezüge innerhalb kürzester Frist um gut 15,5 Prozent erhöhen.

Deshalb haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun dazu entschlossen, die Diätenerhöhung auszusetzen. Ich möchte Ihnen dennoch versuchen, zu erläutern, dass diese geplante Erhöhung Bestandteil eines Systems ist, das es Ihnen erlauben soll, transparent die Vergütung Ihres Abgeordneten nachvollziehen zu können.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abgeordneten dazu verpflichtet, die substantielle Entscheidungsgewalt über ihre Bezüge selbst wahrzunehmen. Dies ist Ausdruck der Freiheit, Unabhängigkeit und Verantwortung der Volksvertreter -- ein hohes Gut. Um dem gerecht zu werden, hat der Bundestag 1995 beschlossen, sich die Bezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und die Gehälter von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) als Vergütungsmaßstab zu wählen. Dies entspricht einer Bürgermeisterbesoldung bei 50.000 - 100.000 Einwohnern. Ein, wie mir scheint, angemessener Vergleichsmaßstab. Dieser Maßstab erlaubt es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Besoldung herzustellen, ohne dass wir uns der Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern entziehen können.

Die jetzt 2007 erfolgte und für 2009 anberaumte Erhöhung der Diäten hatte nun zwei Gründe: Erstens hat der Bundestag von 1995 bis 2007 den Beschluss der Angleichung der Abgeordnetenentschädigung an die Besoldungsgruppen R6 und B6 nicht umgesetzt und dadurch eine erhebliche Lücke der Vergütungsbeträge entstehen lassen. Diese galt es zu schließen, um die Glaubwürdigkeit des Systems zu bewahren. Zweitens hat der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst 2008 dafür gesorgt, dass die Besoldung von Beamten und Richtern angehoben wurde. Dadurch sollte sich mit einjähriger Verzögerung ebenfalls die Abgeordnetenentschädigung erhöhen, jedoch ohne die im Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung von 225 Euro.

Durch die nun ausgesetzte Erhöhung entsteht wiederum eine Lücke in der Vergleichbarkeit der Besoldung, die in absehbarer Zukunft zu weiteren Debatten führen wird. Es stellt sich nun wieder einmal umso zwingender die Frage einer möglichen Systemumstellung in der Festsetzung der Abgeordnetendiäten. Ob dabei das nordrhein-westfälische Modell oder das Modell einer Festsetzung der Bezüge durch eine unabhängige Kommission beim Bundespräsidenten den "Königsweg" darstellt, vermag ich heute nicht zu beurteilen. Wichtig ist, dass die Frage nach Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung verlässlich beantwortet wird. Eine Möglichkeit dem gerecht zu werden, ist die nun ausgeschlagene Kopplung an die angesprochenen Beamtengehälter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB