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Hartmut Schauerte
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Frage von Sylvia R. •

Frage an Hartmut Schauerte von Sylvia R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schauerte,

in einer vorliegenden Frage wurde bereits auf das Monopol der Schornsteinfeger eingegangen.

Anfang April war häufig von CO-Toten in Verbindung mit Heizungen zu lesen. Jetzt sollen die Schornsteinfeger abgeschafft werden. Wer prüft dann die Heizungen? Falls dies nur noch ein Installateur macht sehe ich die gleiche Entwicklung, wie beim PKW auf mich zukommen. Der Großteil der PKW´s wird beim Ausstellen der ASU Plakette keiner Werkstatt vorgeführt. Die Plaketten werden ohne Kontrolle, gegen entsprechendes Entgeld vergeben, natürlich mit Prüfbescheinigung. Meine Nachbarn und viele meiner Bekannten rühmen sich, mit dem Hinweis, daß die Beschaffung einer ASU Plakette mit Prüfbescheinigung keine Problem darstellt. Der Ehrliche ist wieder einmal der Dumme.

Bei der Heizung meines Nachbarn möchte ich jedoch die Gewissheit haben, daß ich mit meinen Kindern nicht zu Schaden kommen kann.
Wie wird sichergestellt, daß mein Nachbar seine Heizung kontrollieren läßt?

Sylvia Ritters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ritter,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Mai 2008. Wie bisher durch das Gesetz geregelt, wird auch nach der Reform des Schornsteinfegerwesens Ihr Nachbar als Eigentümer von einer "kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage" dazu verpflichtet sein, diese auch weiterhin kehren und überprüfen und die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchführen zu lassen. Auch die umweltrechtlichen Anforderungen werden dadurch sichergestellt.

Darüber hinaus wird durch Formblätter kontrolliert, ob die Eigentümer ihre diesbezüglichen Pflichten einhalten. Die Formblätter werden von den Bezirksbevollmächtigten eingefordert. Sollten diese nicht fristgerecht eingehen, melden die Bezirksbevollmächtigten dies unverzüglich der zuständigen Behörde. Als weitere Kontrollmaßnahme dient die Feuerstättenschau, die im Vergabezeitraum zweimal durch den Bezirksbevollmächtigten durchgeführt wird. Dieser prüft dabei auch die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage. Die Feuerstättenschau findet künftig alle 3,5 Jahre statt wie bisher alle 5 Jahre statt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Bedenken zur Reform des Schornsteinfegerwesens ausräumen. Denn wie Sie sehen, wird durch die umfassenden Kontrollmaßnahmen, auch weiterhin die Betriebs- und Brandsicherheit, der Umweltschutz, die Energieeinsparung und der Klimaschutz sichergestellt sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB