Frage an Hartmut Schauerte von Detlef W. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag
Erstmal möchte ich lobend hervorheben, das Sie einer der mittlerweile wenigen Abgeordeten sind, die sich hier noch regelmäßig äussern. Weiter so :-)
Zum Thema:
Da Sie Staatssekretär im Wirtschaftsministerium sind und dies u.a. den Bereich Post mit abdeckt, würde es mich schonmal interessieren, wie Sie und das Wirtschaftsministerium zur Weitergabe von Postdaten an die USA stehen. http://www.zeit.de/online/2008/04/post-ueberwachung Besonders im Hinblick auf den Datenschutzrechtlichen Aspekt sowie Art. 10 GG.
Vielen Dank im voraus
Detlef Wenzel
Sehr geehrter Herr Wenzel,
vielen Dank für Ihre Mail vom 22.01.2008. Es handelt sich bei dem Thema um eine komplexe Materie, die in der Öffentlichkeit des Öfteren, wie auch kürzlich wieder in Presseveröffentlichungen geschehen, verzerrt dargestellt wird.
Die USA haben durch Gesetz festgelegt, dass Informationen über Warentransporte bei Einfuhren in die USA an die dortigen Zollbehörden vor Ankunft der Waren übermittelt werden müssen. Die Bestimmungen sind von jedem zu erfüllen, der Waren in die USA einführen möchte. Solche Anforderungen stellt die EU bei der Einfuhr ebenfalls. Die USA wenden die Vorschrift aber bisher auf postalische Sendungen nicht an. Somit werden derzeit keine Daten vorab übermittelt. Etwas anderes gilt für Angaben, die für die zollrechtliche Abwicklung erforderlich sind. Weil die Zolldokumente, welche die Pakete begleiten, aber vom Kunden selbst ausgefüllt werden, ist er über den Umfang genau informiert.
Ich hoffe, diese Antwort konnte zur Klarstellung beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schauerte MdB