Frage an Hartmut Schauerte von Sebastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schauerte,
Argumente für und gegen die Vorratsdatenspeicherung sind schon sehr viele ausgetauscht worden. Ich gehe davon aus das Sie schon alle gegen Argumente gehört haben, und das Sie auch nicht von diesen zu überzeugen sind.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte sehen sie bitte hier.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/
Sie sagen in Ihrer Antwort zu Paul Böhler "Ich bin überzeugt, dass ich für die Interessen des Volkes tätig bin, wenn ich eine wirksame Verbrechensbekämpfung ermögliche." Hiermit meinen sie wohl auch die Vorratsdatenspeicherung.
Sind sie immer noch dieser Auffassung wenn sie sehen das in zwischen 20734 Bürger (Stand: 21.11.2007) Verfassungsbeschwerde einglegt haben?
Quelle: http://www.starostik.de/VB/vorratsdatenspeicherung.shtml
Auserdem haben 68520 Bürger (Stand: 01.12.2007) mit ihrer Registrierung bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de deutlich gemacht das sie auch gegen die Vorratsdatenspeicherung sind. Dies dürfte nur ein Bruchteil derjenigen Bürger sein welche nicht mit der Vorratsdatenspeicherung einverstanden sind.
Auserdem möchte ich gerne wissen welche Konsequenzen gezogen werden wenn entweder der Bundespräsident das Gesetz nicht Unterzeichnet (offener Brief an den Bundespräsidenten http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Bundespraesident_VDS_2007-12-01.pdf ) , oder das Bundesverfassungsgericht das Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung als Verfassungswidrig einstuft.
Was werden sie tun wenn klar werden sollte, dass sie einem Gesetzt zugestimmt haben, das verfassungswidrig ist?
MIt freundlichen Grüßen
Sebastian Bieker
Sehr geehrter Herr Bieker,
vielen Dank für ihre Frage bzgl. der Abstimmung zu der "Vorratsdatenspeicherungen" vom 05.12.2007.
Vielen Dank auch für die Hinweise auf die von Ihnen angegebenen Websites. Zu Ihrer Frage: Ja, ich würde noch immer für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung stimmen, trotz der von Ihnen angegebenen Zahlen der Bürger, die gegen das Gesetz sind. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen wurde; keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung; Richtervorbehalt) geknüpft. Eine anderweitige Verwendung dieser Daten ist nur zu Zwecken der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich, wenn dies gesetzlich unter Beachtung der Verwendungsbeschränkungen im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist. Eine Verwendung beispielsweise zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig. Mittlerweile hat auch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet.
Hinsichtlich Ihrer abschließenden Frage bitte ich Sie um Verständnis, dass ich nicht über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mutmaßen möchte.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Hartmut Schauerte MdB