Frage an Hartmut Schauerte von Paul B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schauerte!
Sie haben in der Abstimmung vom 9.11.2007 für die Generalverdächtigung der Bürger, für deren Überwachung und das für Mißtrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern ausgesprochen.
Als Bürger Ihres Wahlkreises, also auch Vertreter meiner Meinung im dt. Bundestag interessiert mich, wie Sie zu Ihrer Willensbildung in dieser Abstimmung gekommen sind.
Haben Sie sich mit Ihren Wählern vor der Abstimmung auseinandergesetzt und sich über deren Meinung und Ansichten vergewissert, bevor Sie deren Meinung durch Ihre Stimmabgabe vertreten haben?
Haben Sie sich Ihre eigene Meinung zu diesem Themenbereich gebildet und haben Sie dazu alle zur Verfügung stehende Informationsquellen genutzt oder haben Sie sich dem Fraktionszwang unterworfen?
Gemäß dem GG unseren Landes, sind Sie nur Ihrem Gewissen und den Bürgern verpflichtet.
Können Sie auch noch in einigen Jahren ruhig schlafen, wenn Sie feststellen werden, daß auch Sie Ihren Teil zum Abbau von Bürgerrechten und Freiheiten beigetragen haben, was der Förderung eines möglicherweise totalitärem, zumindest aber restriktiverem Staat dient?
Ich will auch weiterhin in einem freiheitlichen Land leben und sehe meine Rechte und Freiheiten durch Abgeordnete verraten, die aus der Geschichte nichts gelernt haben und meine und unsere Rechte auf die Müllhalde der Geschichte werfen. Um es konkret (also nicht mit Politikermentalität) zu sagen: Ich fühle mich durch Sie verraten, da auch Sie zum Demokratieabbau beitragen und damit gegen das Volk aggieren.
Ein Bürger aus Ihrem Wahlkreis, dessen Stimme Ihnen wohl für immer und ewig verwehrt bleiben wird, da Sie unter Beweis gestellt haben, daß Sie nicht für die Interessen des Volkes tätig sind.
Mit frendlichem Gruss
Sehr geehrter Herr Böhler,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf das Gewissen. Genau aus diesem Grund habe ich dem Gesetzgebungspaket am Freitag zugestimmt. Ich bin überzeugt, dass ich für die Interessen des Volkes tätig bin, wenn ich eine wirksame Verbrechensbekämpfung ermögliche.
Die Speicherung von Daten, nicht von Inhalten, für sechs Monate und ihre Verwertung in engen rechtlichen Grenzen (u. a. konkreter, durch bestimmte Tatsachen begründeter Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung, Richtervorbehalt) halte ich für das kleinere Übel gegenüber den Gefahren, die von nicht erfassten, in Planung befindlichen Verbrechen ausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Schauerte MdB